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Gast

Mehrere Fragen zur Thematik Pflegschaft Minderjähriger

Hallo zusammen.

Angenommen Kinder werden wegen Gefährdung des Kindeswohls zu Hause heraus genommen und die leibliche Schwester nimmt die Kinder auf Anfrage des Jugendamtes bei sich auf.

Was ist man dann rein rechtlich? Beziehungsweise betreibt man eine Ergänzungspflegschaft?

Welche Behördengänge kommen auf einen zu?

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Das genügt für's erste. Ich bedanke mich für eine Auskunft ;-)
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Antworten (5)
wiki01
Ich fürchte, deine Fragen sind zu speziell, als dass du hier eine verlässliche Auskunft bekommen wirst. Ich würde diese Frage dem Jugendamt stellen, die haben immerhin entschieden, dass zu Wohle der Kinder diese in eine Pflegefamilie kommen.
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hphersel
ob das Jugendamt da immer objektiv und auskunftsfreundlich ist? Ich würde da eher zum Besuch bei einem Anwalt für Familienrecht raten.
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Gast46455
Danke bis hierher, auch wenn bisher nichts konkretes mitgeteilt werden kann. Aber vielleicht, so erhoffe ich mir, schaut ein Anwalt für Familienrecht hier zufällig drüber :)

Grüße
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hphersel
ich bin ziemlich sicher, dass auch ein Anwalt hier nicht mehr sagen könnte. Dazu müsst er viel mehr wissen, als Du uns hier erklären kannst oder solltest.
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bifu70
Anwälte müssen bezahlt werden. Es gibt aber in jeder größeren Stadt Beratungsstellen, die dir sicher auch weiter helfen können, etwa des Kinderschutzbundes, der Caritas oder vergleichbarer Träger. Dennoch ist eine gute Kommunikation mit dem Jugendamt in allseitigem Interesse. Es kann dann sachgerechter entscheiden und unterstützen.
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