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bh_roth

Mehrfachbestrafung möglich?

In Österreich ist das seit Anfang diesen Jahres möglich, bei auf Fotos, die wegen zu schnellen Fahrens gemacht wurden, erkannten weiteren Ordnungswidrigkeiten diese auch zu bestrafen.
Beispiel (natürlich rein hypothetisch): Ich fahre mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle. Auf dem Bild ist zu sehen, dass ich nicht angeschnallt fahre, und telefoniere. Es käme also auf mich nicht nur ein Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsübertretung zu, sondern noch zwei weitere Bußgelder.
Ist das in Deutschland auch (schon) so?
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Antworten (8)
Schwan
Weshalb sollte das nicht so sein?
Wenn du jemanden ermordet hast, und vorher das Messer dafür gestohlen hast, wirst du ja auch für den Diebstahl bestraft.
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Schwan
Willst du da etwa von dem Mord befreit werden?
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Rentier_BV
bh_roth

Das war in A und in D schon lange so.
Besonders im Straßenverkehr wurden bei Feststellung einer OW oft andere Delikte entdeckt und verfolgt.
Der Klassiker: wegen Geschw.überschreitung angehalten und wegen zuwenig Blut im Alkohol und ggf. ohne Lappen erwischt.
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Paul0815
@Schwan 19:42

"Wenn du jemanden ermordet hast, und vorher das Messer dafür gestohlen hast, wirst du ja auch für den Diebstahl bestraft."

Genau das passiert normalerweise nicht. Im § 154 der Strafprozessordnung ist geregelt, dass die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung des Diebstahls absehen kann (und das tut sie zu 99,9%). Es wäre schließlich Blödsinn, jemanden wegen Mordes 25 Jahre wegzusperren und dann noch mal 2 Tage für den Diebstahl des Messers.
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solitude32
bh_roth sollte generell nicht bestraft werden, da seine vorbildliche Lebens- und Verhaltensweise beispielhaft ist.
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DerDoofe
Den Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit, Vergehen und Verbrechen kennt ihr bestimmt. Und dass Tateinheit auch Tatmehrheit sein kann, und dass es da einen erheblichen Unterschied gibt, wißt ihr auch. Oder nicht?

Ein Staatsanwalt, der eine Straftat im Zusammenhang mit einem Verbrechen nicht anklagt, begeht Strafvereitelung im Amt! Wie der Diebstahl im Rahmen einer Gesamtstrafe zu ahnden ist, entscheidet in Deutschland immer noch ein Richter! Natürlich gibt es nicht mehr als lebenslänglich. Aber die Tatumstände können zu Weiterungen wie z.B. zur Sicherungsverwahrung führen.
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Alienne
@solitude32, 00:41
Der ist super :-)), habe ich mir direkt mal abgespeichert!
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