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Gast

Mehrwertssteuer

Meine Tochter studiert und hat neben bei gesangsauftritte die unten den 10.000 Euro im Jahr liegen
Muss sie bei einem Vertrag mit einem Auftraggeber die Mehrwertsteuer mit angeben oder reicht ihr nettoverdienst aus
Wie ist das geregelt
Frage beantworten Frage Nummer 3000266975 Frage melden

Antworten (6)
dschinn
Ich habe noch nicht verstanden, wie viel Auftritte die Tochter im Jahr nun genau hat.
Es macht einen erheblichen Unterschied, ob sie 12 Auftritte im Jahr hat und dafür knapp 10000 Euro bezahlt oder ob sie 120 Auftritte im Jahr hat und dafür knapp 10000 Euro bezahlt!

Im letzteren Fall würde sie also weniger als 850 Euro für einen Auftritt bezahlen, was ich immer noch für viel zu teuer halte!

Weil, wer freiwillig 850 Euro für einen Auftritt zahlt, kann nur unterirdisch schlecht sein, oder?
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Skorti
Ich dachte seit Florence Foster-Jenkins hat niemand mehr dafür bezahlt singen zu dürfen??? Ich bin erstaunt.
Aber die Frage ist weniger, ob deine Tochter MWSt. ausweisen muss, sondern ob sie diese abführen muss.
Sie darf die MWSt. nicht ausweisen, wenn sie diese nicht abführt / abführen muss.
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Cheru
Die Tochter liegt unter der Grenze von 22.000 Euro, ab der sie Umsatzstsuerpflichtig wäre. Sie kann daher von der Berechnung der Umsatzsteuer absehen, muss aber auf ihren Rechnungen einen Hinweis angeben, dass sie keine Umsatzsteuer berechnet. Sollte sie doch Umsatzsteuer berechnen, muss sie diese natürlich ans Finanzamt abführen.
Im Übrigen drücke ich die Daumen, dass die Tochter auch mal ein wochenlang vorher ausverkauftes Konzert in der Carnegie Hall geben kann - so wie Florence Foster-Jenkins.
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Skorti
Naja ... das war am Ende ja ihr gefühlter Untergang. Eine ausverkaufte Carnegie-Hall kann man nicht mehr nur mit handverlesenen Tauben füllen. Sie war ja lange Zeit vorher nur "erfolgreich", weil sich ihre Zuhörerschaft aufgrund ihres sozialen Engagement und ihres Einsatzes für die Musiker, im Konzert immer die Ohren zuhielt. Das hat das Publikum in der Carnegie-Hall halt nicht gemacht.
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mantrid
Mit einem Umsatz von 10.000 € kann man sich als Betreiberin eines Kleingewerbes von der Umsatzsteuer befreien lassen. Dafür ist ein Antrag beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Die Auftraggeber müssen jedoch Abgaben an die Künstlersozialkasse leisten. Das muss man übrigens auch, wenn man einen Zauberer für die Firmenfeier engagiert, sich ein Firmenlogo gestalten oder sich einen Flyer entwerfen lässt. Das wird gern vergessen, kann aber richtig teuer werden.
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knom
Kleinunternehmerregelung mit einem Umsatz, der darunter liegt. Sollte ordnungsgemäß in der Steuererklärung angegeben werden. Denn darauf ließen Steuern ab. MwSt. muss sie nicht zahlen.
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