Mein Bruder ist Verstorben Erben auch die Halbgeschwister
Er hat eine Eigentumswohnung
Antworten (2)
Wenn es eine Testament gibt, dass die Halbgeschwister nicht berückichtigt, erben diese gar nichts. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge und da kommen erst einmal Ehepartner, Kinder, Enkelkinder und Eltern dran. Erst wenn es da niemanden (mehr) gibt, kommen die Geschwister zum Zuge. Rechtlich werden sie als Abkömmlinge der Eltern bezeichnet. Und da die Halbgeschwister entweder Abkömmling von Vater oder Mutter sind, können sie auch erbbrechtigt sein. Einfach einen Erbschein beantragen, dann gibt es einen Fragenbogen vom Nachlassgericht und das teilt im Erbschein die Anteile am Erbe mit.
Die Frage setzt voraus, dass Dein Bruder keine noch lebenden Kinder und Enkelkinder (usw) hat, mindestens ein Elternteil tot ist und dass es kein Testament gibt. Andernfalls sind alle Geschwister, Voll- oder Halb-, aus der Sache raus.
In dem Fall erben zunächst die Eltern, Mutter und Vater je zur Hälfte. Sind Mutter und/oder Vater tot, geht ihr Erbe gleichmäßig an die jeweiligen leiblichen Kinder.
Du erbst also einen Anteil von Deiner Mutter und einen Anteil von Deinem Vater. Wie hoch der Anteil ist, hängt von der Konstellation der Halbgeschwister ab.
Bei der früher üblichen Weise (Vater hat mit der ersten Frau zwei Kinder, dann Scheidung und mit der neuen Frau auch zwei Kinder - Zahlen sind Beispiele) wärst Du jetzt das einzig verbleibende Kind Deiner Mutter und würdest ihre Hälfte alleine erben. Das Erbe Deines Vaters müsstest Du Dir mit den Halbgeschwistern teilen, bei der obigen Konstellation also z.B. ein Drittel. Am Ende gehören Dir 2/3 der Wohnung, den beiden Halbgeschwistern je 1/6.
Andere Konstellationen musst Du Dir jetzt selber ausrechnen, die Vorgehensweise sollte deutlich sein.
In dem Fall erben zunächst die Eltern, Mutter und Vater je zur Hälfte. Sind Mutter und/oder Vater tot, geht ihr Erbe gleichmäßig an die jeweiligen leiblichen Kinder.
Du erbst also einen Anteil von Deiner Mutter und einen Anteil von Deinem Vater. Wie hoch der Anteil ist, hängt von der Konstellation der Halbgeschwister ab.
Bei der früher üblichen Weise (Vater hat mit der ersten Frau zwei Kinder, dann Scheidung und mit der neuen Frau auch zwei Kinder - Zahlen sind Beispiele) wärst Du jetzt das einzig verbleibende Kind Deiner Mutter und würdest ihre Hälfte alleine erben. Das Erbe Deines Vaters müsstest Du Dir mit den Halbgeschwistern teilen, bei der obigen Konstellation also z.B. ein Drittel. Am Ende gehören Dir 2/3 der Wohnung, den beiden Halbgeschwistern je 1/6.
Andere Konstellationen musst Du Dir jetzt selber ausrechnen, die Vorgehensweise sollte deutlich sein.