Mark Lehmann
Mein Elekrtrorasierer ist ins Waschbecken gefallen. Hab noch Garantie drauf. Fällt das unter die allgemeinen Garantiebestimmungen?
Antworten (6)
Nein, denn es liegt dabei kein Herstellerfehler vor. Das fällt unter "unsachmäßige Behandlung" und wird von der Garantie nicht abgedeckt.
Auf Dusseligkeit gibt es bestimmt keine Garantie! Wenn Sie Ihr Handy samt Hose
in die Waschmaschine stecken ,den neuen Fernseher vor dem Anschliessen
fallen lassen ,oder den Rasierer plätten, all das ist wohl Pech,aber kein
Garantiefall,es sei denn,es wird im Garantieschein ausdrücklich erwähnt,
das das Gerät einen Absturz überstehen muß!
in die Waschmaschine stecken ,den neuen Fernseher vor dem Anschliessen
fallen lassen ,oder den Rasierer plätten, all das ist wohl Pech,aber kein
Garantiefall,es sei denn,es wird im Garantieschein ausdrücklich erwähnt,
das das Gerät einen Absturz überstehen muß!
Garantie gibt es wie meine Vorposter schon erwähnt haben keine, aber vielleicht ist der Hersteller ja kulant? Würde ich probieren. Viel Erfolg.
Wenn ganz offensichtlich ein Wasserschaden vorhanden ist, wirst du durch kein Garantierecht geschützt sein. Du wirst also keinen Ersatz bekommen. Versuchen kannst du es aber mal; vielleicht fällt es ja niemandem auf. Sowas kommt vor, wenn man etwas Glück hat.
Unter die Garantie würde es nur fallen, wenn der Rasierer explizit als wasserdicht beworben wurde. Ansonsten ist es klares Eigenverschulden. Gewährleistung und Herstellergarantie greifen aber nur bei Produktionsfehlern. Für die Ungeschicklichkeit des Benutzers kann aber kein Hersteller etwas und muss daher auch nicht dafür einstehen.
Wenn das Waschbecken durch einen Rasierer zerstört wurde, dann würde ich es auf Garantie umtauschen!