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Gast

Mein Mann hat die Generalvollmacht seiner Mutter

. Sie hat einen unheilbaren Tumor und nicht mehr lange zu leben. Seine Mutter kann auch nicht mehr reden. Und auch nichts (unter)schreiben und nicken tut sie auf jede Frage auch wenn sie nein meint.
Mein Mann und ich möchten eine kleinere Wohnung kaufen. Kann er zu Lebzeiten seiner Mutter an dascGeld, dass er später er ein würde oder kann er sich das Geld von seiner Mutter dafür leihen?
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Antworten (4)
bh_roth
Ich gebe Amos recht, das ist ein rechtliches Problem. Rein Gefühlsmäßig würde ich sagen, dass er Geld veruntreut, wenn er es zu Lebzeiten seiner Mutter für seine Zwecke ausgibt. Da spielt es keine Rolle, ob ein Testament zu seinen Gunsten vorliegt, weil dies bis zum Todestag nicht rechtlich relevant ist.
Stell dir vor, irgendjemand hat Erfolg mit der Anfechtung des Testamentes, oder das Testament hat einen Formfehler und ist damit ungültig. Was macht er dann?
Die Lösung heißt hier Schenkung, die ist - wenn mich nicht alles täuscht - in gewissen Grenzen sogar steuerfrei. Die Schenkung kann er sich ja von seiner Mutter abnicken lassen.
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bh_roth
@ing793. leider nicht ganz richtig. Für bestimmte Bereiche braucht der Inhaber einer Vollmacht zusätzlich noch eine notarielle Beglaubigung oder / und eine notarielle Beurkundung (immer der Fall bei Immobilien).
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ing763
Offenbar hat die Mutter einen schweren Fehler begangen, als sie die Vollmacht ausstellte!
Anderenfalls würde sich diese Frage gar nicht stellen!
Leben wir wirklich in so amoralischen Zeiten?
Einfach nur erbärmlich!
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bh_roth
@ beide ing: Richtig, womit wir wieder bei der Moral wären.
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