Frage stellen
Malte Weiß

Mein Onkel sagt immer wenn man im Lokal dreimal nach der Abbrechnung fragt und sie nicht bekommt, muss man nichts zahlen - ist das wahr?

Frage beantworten Frage Nummer 44436 Frage melden

Antworten (6)
GuteFrage
Nein. Man darf dann - nach angemessener Frist - zwar das Lokal verlassen, ohne als Zechpreller zu gelten, schuldet aber trotzdem den umgehenden Ausgleich der erhaltenen Leistung.
Melden
Timmy89
Leider ist das, was Ihr Onkel Ihnen da erzählt, nicht wahr. Selbst wenn Sie sich mehrfach nach der Abrechnung in einem Lokal erkundigt haben und die Bedienung immer noch nicht erschienen ist, können Sie nicht einfach gehen. Sie müssen Ihre Rechnung immer bezahlen, anderenfalls hat der entsprechende Inhaber immer das Recht, Sie anzuzeigen.
Melden
BBH028
Hat man nach einer angemessenen Wartezeit den Kellner mindestens dreimal aufgefordert die Rechnung zu bringen, so ist es möglich das Restaurant zu verlassen. Allerdings muss in diesem Fall ein Zettel mit Name und Anschrift hinterlegt werden, da die Zahlung der Rechnung nach wie vor Pflicht ist und diese so zugestellt werden kann. Empfehlenswert ist es jedoch, nach mehrmaliger Aufforderung an die Theke zu gehen und dort zu bezahlen.
Melden
DerFuchsIsOnAir
Ihr Onkel ist hier leider im Unrecht. Dieser Irrglaube zählt zu den Rechtsirrtümern. Egal wie oft Sie auch durch die Bedienung im Restaurant nach der Abrechnung fragen, bezahlen müssen Sie immer. Verlassen Sie das Lokal ohne Bezahlung, so kann der Wirt Sie sogar anzeigen.
Melden
Gast
Das stimmt. Geht auch bei Aldi. Wenn vor 3 Kassen die Leute Schlange stehen und die Vierte Kasse nicht besetzt ist, musst du nichts bezahlen.
Melden
Undertaker
So ähnlich sehe ich das auch. Wenn jemand drei mal eine Rechnung anmahnt, bezahle ich sie trotzdem nicht.
Melden