Lucasweißenicht
Mein Sohn ist dreizehn und würde gerne sein Taschengeld mit Zeitschriften austragen aufbessern. Kennt jemand die gesetzlichen Bestimmungen angesichts seines Alters?
Antworten (4)
Er muss dazu eben genau dreizehn sein. Ab dann geht das. Er braucht dann allerdings auch die Einverständniserklärung seiner Eltern - deine. Das geht aber ganz unproblematisch vonstatten; wenn ihr das wollt, kann er schon in einigen Wochen Geld verdienen.
Stimmt - ab 13 dürfen Schüler leichte Tätigkeiten ausführen, max. 2 Std. am Tag, an Schultagen bis 18 Uhr, in den Ferien auch später. Mehr dazu hier!
Ab 15 sind längere Arbeitszeiten erlaubt.
Ab 15 sind längere Arbeitszeiten erlaubt.
Mein Bruder hat das damals auch gemacht. Ich meine, dass er 12 Jahre alt war. Es ist halt nur wichtig für die zuständige Stelle, dass der Vormund die Verträge unterschreibt und sich damit einverstanden erklärt, dass das Kinde das machen darf. Ich meine sonst wäre da nichts gewesen.
Mit 13 Jahren wird er noch nicht arbeiten dürfen. Ich denke erst ab 16 Jahren ist das Annehmen eines Nebenjobs erlaubt. Da die Zeitungen meist eh mitten in der Nacht ausgetragen werden, würde ich Deinen Sohn als Vater so oder so nicht so früh vor die Tür lassen.