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Gast

Mein Vater ist verstorben im März. Er hat seine Frau als Alleinerbin im Berliner Testament eingesetzt.Erben wir 3 seiner leiblichen Kinder nichts?

Nein es ist nicht meine Mutter, allerdings hat eine meiner Schwestern,die sich 30 Jahre nicht gekümmert hat die Offenlegung der Konten per Anwalt von der Stiefmutter verlangt. Wer zahlt den Anwalt ? Sie selber? Meine Schwester?
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Antworten (8)
Vaygo
Also das sind ja jetzt mehrere Fragen...

Hattest du mal online recherchiert? Zum Erbrecht gibt es ja viele Seiten, wo die gesetzliche Erbregelung steht Bundesnotarkammer oder Wikipedia

Den Anwalt zahlt man glaube ich selbst, man kann dann nur in manchen Fällen im Nachhinein das Geld wiederbekommen, soweit ich das weiß...
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Gast
Danke ja es ist schon sehr unangenehm.Vielen Dank für die Antwort.
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Vaygo
Was ich vergessen hatte - mein herzliches Beileid! "Unangenehm" ist da noch milde ausgedrückt... Ich hoffe, dass es sich irgendwie regeln lässt, immer traurig wenn das letzte Kapitel dann so endet :/

LG Vaygo
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Gast
Ja ich bin sehr enttäuscht von meiner Schwester, die sich Jahre nicht gekümmert hat , jetzt mit diesen Forderungen kommt. Ich hoffe sie muss alles schön bezahlen.
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Gast
Sie hat meine Stiefmutter angeschrieben und die gesamte Auflistung gefordert, von Ihrer Anwältin auch unterschrieben.Es ist nicht viel.was das Erbe betrifft.20000 Euro die noch übrig sind. Ich lass es lieber einen Anteil.zu.verlangen.3 Kinder und 2'Enkel.wären wir die Anspruch.hätten wenn überhaupt. Ich danke Ihnen.
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FritzBlitz
laut deutschen erbrecht steht jedem der kinder 1/4 des erbes zu.
selbst wenn ein kind im testament enterbt wurde, steht im dieser anteil zu. eine enterbung wo das kind nichts bekommt kann nur dann stattfinden, wenn gewalt gegen die eltern verübt wurde (von seiten des erben) oder das kind sich anderweitig strafrechtlich verhalten hat.
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Mars-Ultor
Das Berliner Testament beinhaltet einen Knüppel und eine Karotte. Im ersten Schritt begünstigen sich die Eheleute gegenseitig. Wenn der überlebende Ehegatte auch stirbt, geht das gesamte noch vorhandene Vermögen an die Kinder. Das ist die Karotte.

Wenn ein Kind allerdings auf sein Erbe besteht, bekommt er nur den Pflichtteil. Das ist die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs. Das ist der Knüppel. Derjenige verzichtet auf den Großteil seines Erbes.

Wie hoch ist der gesetzliche Anspruch? Das hängt vom vereinbarten Güterstand der Ehepartner ab. Wenn die Zugewinngemeinschaft gilt, das ist der Regelfall, beträgt der Erbanspruch der Ehefrau 50% des Vermögens plus 25% als Zugewinnausgleich, also 75% des Vermögens. Den Rest teilen sich die Kinder. Bei zwei Kindern beträgt also der gesetzliche Erbanspruch je Kind 12,5% des Vermögens, der Pflichtteil 6,25%. Warum ist das der Knüppel? Besteht das Kind nicht auf seinen Pflichtteil, sind die Kinder im Falle Todes der Ehefrau Alleinerben und jeder bekommt 50% des Vermögens, statt der erwähnten 6,25%.

Bei den Anwaltskosten verhält es sich, wie bei der sprichwörtlichen Musik, der der sie bestellt, bezahlt sie auch.
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Graf_Mucki
FritzBlitz und Mars-Ultor.
Oh weh. Oh weh. FritzBlitz das ist falsch. 1/4 des Erbes müssen die die drei Kinder teilen. Rechne doch mal nach. Wieviele Viertel willst du verteilen? Die Ehefrau erbt gestzlich die Häfte. Gesetzlich die Kinder die andere Hälfte und der Pflichtteil ist die Hälfte davon. Wenn bei drei Kindern jeder 1/4 erben würde, wo bleibt dann das Erbe der Mutter? Die Mutter erbt 2/4 plus das 1/4 das die Kinder nicht bekommen. Dann erbt noch jedes Kind 1/4 , macht bei drei Kindern 3/4. Dann besteht das Erbe also aus 6/4. Eine wundersame Erbvermehrung.

Mars-Ultor. Es handelt sich hier um Stiefkinder des Überlebenden. Diese erben nur dann, wenn das Stiefelternteil sie in einem Testament als Erben bestimmt. Auch bei einem Berliner Testament erben die Stiefkinder nicht automatisch, das muß extra so verfügt werden. Ansonsten gehen sie leer aus. Da macht es Sinn, den Pflichtteil zu verlangen. In diesem Fall hier wissen wir das nicht.
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