Meine family
Kann ich mich von der Aussage bei der Polizei zurückziehen, damit er zurückkommt? Mein Mann hat mich gestern geschlagen, die Polizei hat mir den Kontakt zu ihm verboten, aber mein Sohn hat mich immer wieder angefleht, ihn nach Hause zu bringen. Was soll ich tun? Ich möchte nicht, dass sich das Kind aufregt
Antworten (5)
Man kann sich nicht von einer Aussage bei der Polizei zurückziehen, man kann aber die Aussage zurückziehen. Dann bekommt man demnächst halt wieder eine verpasst.
Die Polizei hat dir sicher nicht den Kontakt zu deinem Mann verboten, sondern nur vom Kontakt abgeraten. Nur beim Täter kann es vorkommen, dass ihm der Kontakt verboten wird. Beim Opfer sicher nicht.
Die Polizei hat dir sicher nicht den Kontakt zu deinem Mann verboten, sondern nur vom Kontakt abgeraten. Nur beim Täter kann es vorkommen, dass ihm der Kontakt verboten wird. Beim Opfer sicher nicht.
Du meinst sicher, ob Du einen Strafantrag wegen Körperverletzung (hast Du ihn angezeigt?) zurückziehen kannst. Das kommt darauf an, ob es als Antragsdelikt oder Offizialdelikt behandelt wird. Ein Offizialdelikt wird auf jeden Fall weiterverfolgt.
Die Polizei hat Dir auch ganz sicher kein Kontaktverbot auferlegt. So etwas ist nicht möglich. Möglich ist, dass gegen Deinen Mann ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Was Deinen Sohn angeht, solltest Du versuchen, ihm die Situation zu erklären. Vielleicht regt Dein Kind sich auch mehr über eine zusammengeschlagene Mutter als über einen gewalttätigen abwesenden Vater auf.
Du kannst entscheiden, ob Du Dich zusammenschlagen lassen willst oder ein unaufgeregtes Kind vorziehst.
Ein gewalttätiger Partner bekäme bei mir keinen Fuß mehr über die Schwelle. Kind hin oder her. Von daher habe ich für Deine Überlegungen keinerlei Verständnis.
Die Polizei hat Dir auch ganz sicher kein Kontaktverbot auferlegt. So etwas ist nicht möglich. Möglich ist, dass gegen Deinen Mann ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Was Deinen Sohn angeht, solltest Du versuchen, ihm die Situation zu erklären. Vielleicht regt Dein Kind sich auch mehr über eine zusammengeschlagene Mutter als über einen gewalttätigen abwesenden Vater auf.
Du kannst entscheiden, ob Du Dich zusammenschlagen lassen willst oder ein unaufgeregtes Kind vorziehst.
Ein gewalttätiger Partner bekäme bei mir keinen Fuß mehr über die Schwelle. Kind hin oder her. Von daher habe ich für Deine Überlegungen keinerlei Verständnis.
Du meinst sicher, ob Du einen Strafantrag wegen Körperverletzung (hast Du ihn angezeigt?) zurückziehen kannst. Das kommt darauf an, ob es als Antragsdelikt oder Offizialdelikt behandelt wird. Ein Offizialdelikt wird auf jeden Fall weiterverfolgt.
Die Polizei hat Dir auch ganz sicher kein Kontaktverbot auferlegt. So etwas ist nicht möglich. Möglich ist, dass gegen Deinen Mann ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Was Deinen Sohn angeht, solltest Du versuchen, ihm die Situation zu erklären. Vielleicht regt Dein Kind sich auch mehr über eine zusammengeschlagene Mutter als über einen gewalttätigen abwesenden Vater auf.
Du kannst entscheiden, ob Du Dich zusammenschlagen lassen willst oder ein unaufgeregtes Kind vorziehst.
Ein gewalttätiger Partner bekäme bei mir keinen Fuß mehr über die Schwelle. Kind hin oder her. Von daher habe ich für Deine Überlegungen keinerlei Verständnis.
Die Polizei hat Dir auch ganz sicher kein Kontaktverbot auferlegt. So etwas ist nicht möglich. Möglich ist, dass gegen Deinen Mann ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Was Deinen Sohn angeht, solltest Du versuchen, ihm die Situation zu erklären. Vielleicht regt Dein Kind sich auch mehr über eine zusammengeschlagene Mutter als über einen gewalttätigen abwesenden Vater auf.
Du kannst entscheiden, ob Du Dich zusammenschlagen lassen willst oder ein unaufgeregtes Kind vorziehst.
Ein gewalttätiger Partner bekäme bei mir keinen Fuß mehr über die Schwelle. Kind hin oder her. Von daher habe ich für Deine Überlegungen keinerlei Verständnis.
Du meinst sicher, ob Du einen Strafantrag wegen Körperverletzung (hast Du ihn angezeigt?) zurückziehen kannst. Das kommt darauf an, ob es als Antragsdelikt oder Offizialdelikt behandelt wird. Ein Offizialdelikt wird auf jeden Fall weiterverfolgt.
Die Polizei hat Dir auch ganz sicher kein Kontaktverbot auferlegt. So etwas ist nicht möglich. Möglich ist, dass gegen Deinen Mann ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Was Deinen Sohn angeht, solltest Du versuchen, ihm die Situation zu erklären. Vielleicht regt Dein Kind sich auch mehr auf, wenn seine Mutter zusammengeschlagen wird.
Du kannst entscheiden, ob Du Dich zusammenschlagen lassen willst oder ein unaufgeregtes Kind vorziehst.
Ein gewalttätiger Partner bekäme bei mir keinen Fuß mehr über die Schwelle. Kind hin oder her.
Die Polizei hat Dir auch ganz sicher kein Kontaktverbot auferlegt. So etwas ist nicht möglich. Möglich ist, dass gegen Deinen Mann ein Platzverweis ausgesprochen wurde.
Was Deinen Sohn angeht, solltest Du versuchen, ihm die Situation zu erklären. Vielleicht regt Dein Kind sich auch mehr auf, wenn seine Mutter zusammengeschlagen wird.
Du kannst entscheiden, ob Du Dich zusammenschlagen lassen willst oder ein unaufgeregtes Kind vorziehst.
Ein gewalttätiger Partner bekäme bei mir keinen Fuß mehr über die Schwelle. Kind hin oder her.
Wie alt ist Dein Sohn? Ist er inzwischen so geschädigt, dass er die Prügeleien des Vaters klaglos akzeptiert. Ich gehe davon aus, dass das nicht die erste Prügelei ist. Eigentlich sollte das Jugendamt Dir Deinen Sohn wegnehmen, dass er aus dieser Horrorehe herauskommt und nicht selbst zum Schläger wird.