Meine freundin war am Steuer meines Auto,beim Unfall ich war verletzt.Wird ihre Versicherung Schaden zahlen ?
Antworten (11)
Für diesen Unfall ist deine Kfz Versicherung zuständig. Das Auto ist da versichert, nicht der Fahrer. Leistungen kannst du nur erhalten, wenn du eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen hast. Ich setze jetzt voraus, daß deine Freundin den Unfall verursacht hat.
Liebe elfi, das ist nicht ganz richtig.
"Insassenunfallversicherungen überschneiden sich hinsichtlich der Deckung mit anderen Versicherungsformen. So zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers bei einem Unfall an die verunglückten Insassen. Die Krankenversicherung trägt die Kosten bei der ärztlichen Behandlung. ...
Tritt eine längere Arbeitsunfähigkeit ein, so leisten die gesetzliche Rentenversicherung sowie bestehende Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen der Insassen.
Aus diesem Grund sind nahezu alle Unfälle bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. Insassenunfallversicherungen kommen nur selten zum Tragen, so beispielsweise dann, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Tier) verursacht wurde."
Quelle: Wikipedia.
MfG primusinterpares
"Insassenunfallversicherungen überschneiden sich hinsichtlich der Deckung mit anderen Versicherungsformen. So zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers bei einem Unfall an die verunglückten Insassen. Die Krankenversicherung trägt die Kosten bei der ärztlichen Behandlung. ...
Tritt eine längere Arbeitsunfähigkeit ein, so leisten die gesetzliche Rentenversicherung sowie bestehende Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen der Insassen.
Aus diesem Grund sind nahezu alle Unfälle bereits durch andere Versicherungen abgedeckt. Insassenunfallversicherungen kommen nur selten zum Tragen, so beispielsweise dann, wenn der Unfall durch ein unabwendbares Ereignis (zum Beispiel bei einem Unfall mit einem Tier) verursacht wurde."
Quelle: Wikipedia.
MfG primusinterpares
Bei meiner Versicherung bin ich aus Gründen der Beitragsreduzierung nur als einziger Fahrer angegeben. Sollte dies in dieser Sache der Fall sein, bezahlt die Versicherung im Vorfeld den entstandenen Schaden, nimmt den Halter des Fahrzeugs, das heißt wohl in diesem Falle Dich, in Regress. Sollten auch andere Fahrer zur Nutzung deines Fahrzeugs versicherungstechnisch berechtigt sein, bezahlt die Versicherung den Schaden auch, es sei denn, Deine Freundin hat grob fahrlässig gehandelt (zu schnell, Drogen Alkohol, ect.)
Ok, scheine die Frage wohl nicht richtig verstanden zu haben. Ich bin bei von einem Schaden an einem weiteren Dritten ausgegangen, und nicht von dem "Schaden" am Fahrzeughalter. Wie das mit den Insassen aussieht (ob Halter oder Fremder/Bekannter), hab ich keine Ahnung und werde mich daher auch nicht dazu weiter äußern.
Hi,
wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt sollte immer professionell gehandelt werden. Am Besten ist, wenn man einen Verkehrsanwalt zur Hilfe holt. Dieser sorgt dafür, dass der Autounfall schnell und reibungslos abgewickelt wird. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Deshalb kann ich solche Verkehrsanwälte nur weiterempfehlen.
Grüße & viel Erfolg
wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt sollte immer professionell gehandelt werden. Am Besten ist, wenn man einen Verkehrsanwalt zur Hilfe holt. Dieser sorgt dafür, dass der Autounfall schnell und reibungslos abgewickelt wird. Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht. Deshalb kann ich solche Verkehrsanwälte nur weiterempfehlen.
Grüße & viel Erfolg
Gerade bei Unfällen wo auch Personen verletzt wurden oder der Schaden groß ist, würde ich auch zu Anwälten raten!
Bei größeren Sachschäden benötigt man keinen Anwalt. In diesen Fällen setzen sich die Haftpflichtversicherer, die haftungsmäßig an die Stelle der Beteiligten treten, intern auseinander.
Einen Anwalt benötigt man bei Unfällen mit Bagatellschäden, die nicht von der Polizei aufgenommen werden. Und bei denen die Schuldfrage dann doch eine andere sein soll, als die, auf die man sich am Unfallort geeinigt hatte. Das kann richtig teuer werden, wenn Gutachter abkassieren.
Bei Personenschäden schaltet sich - unabhängig vom Ausmaß - die Staatsanwaltschaft ein. Dann kann ein Anwalt durchaus sinnvoll sein.
Einen Anwalt benötigt man bei Unfällen mit Bagatellschäden, die nicht von der Polizei aufgenommen werden. Und bei denen die Schuldfrage dann doch eine andere sein soll, als die, auf die man sich am Unfallort geeinigt hatte. Das kann richtig teuer werden, wenn Gutachter abkassieren.
Bei Personenschäden schaltet sich - unabhängig vom Ausmaß - die Staatsanwaltschaft ein. Dann kann ein Anwalt durchaus sinnvoll sein.
Zitat: "...es sei denn, Deine Freundin hat grob fahrlässig gehandelt (zu schnell, Drogen Alkohol, ect.)"
Stimmt nicht. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich verpflichtet, einen Schaden, der durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs entstanden ist, zu tragen - ohne wenn und aber. Genau das ist ja der Sinn einer Haft-Pflicht.
Sie kann sich aber einen Teil als Regress vom Unfallverursacher zurückholen, wenn dessen Verhalten bzw. Zustand unfallverursachend war.
Die Privat-HP hingegen ist im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugschäden völlig raus (sog. Benzinklausel).
Stimmt nicht. Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich verpflichtet, einen Schaden, der durch den Betrieb des versicherten Fahrzeugs entstanden ist, zu tragen - ohne wenn und aber. Genau das ist ja der Sinn einer Haft-Pflicht.
Sie kann sich aber einen Teil als Regress vom Unfallverursacher zurückholen, wenn dessen Verhalten bzw. Zustand unfallverursachend war.
Die Privat-HP hingegen ist im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugschäden völlig raus (sog. Benzinklausel).