Frage stellen
Gast

meine tochter ist zu ihrem vataer gezogen,bekomme kindergeld habe sonst kein einkommen,muss ich trotzdem unterhalt zahlen?bin wieder verheiratet und mein mann hat einkommen.

Frage beantworten Frage Nummer 51193 Frage melden

Antworten (3)
Felix17
Falls das Kindergeld für die Tochter gewährt wird, steht es dieser auch zu.Unabhängig vom Einkommen des Vaters und deines Ehemanns steht dem Kind außerdem Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu.
Kannst du nicht zahlen, könnte der Vater Unterhaltsvorschuss beantragen, den du zurück zahlen musst.
Dein neuer Mann bleibt außen vor.
Im wirklichen Leben kommt es jetzt drauf an, wie viel Geld der Vater hat und ob er dir diesen Vorschuss in Anspruch nimmt (nehmen muss).
Das Kindergeld behalten, mit der Rechtfertigung, dass du ja damit auch das Kind unterstützt, geht nicht. Das muss der Vater erhalten.
Melden
mantrid
Grundsätzlich sind beide Elternteile unterhaltspflichtig, wobei das Einkommen nur bei der Berechnung der Höhe des Unterhalts von Bedeutung ist. Der neue Mann bleibt bei der Unterhaltspflicht außen vor. Ist man unterhaltspflichtig und hat kein Einkommen, so muss man jede zumutbare Tätigkeit annehmen, um dieser Pflicht nachzukommen. Dazu gehört selbstverständlich, sich arbeitsssuchend zu melden und sich um eine Beschäftigung zu bemühen. Es ist sogar bei einem geringen Einkommen zumutbar, einen Zweit- oder gar Dritt-Job anzunehmen!
Melden
Felix17
Nee, nee mantrid. Wenn der Vater nichts unternimmt, weil er den Unterhalt der Mutter nicht nötig hat und weil ihm z. B. ein gutes Verhältnis des Kindes zur Mutter oder auch noch zu ihm wichtiger ist, passiert gar nichts. Selbst das Jugendamt kann dann nichts fordern.
Bei mir war das zu meinem Glück so. Ich musste nur zahlen, wenn ich auch Geld hatte.
Alleinerziehender Unterhaltsberechtigter war ich später auch ein paar Jahre, habe aber nichts bekommen, sondern musste im Gegenteil noch Unterhalt an die Noch-Ehefrau zahlen. Dumm gelaufen in dem Fall. Der Ex der Fragestellerin hat Glück, dass er geschieden ist. Da ist es heute nicht mehr so einfach für die Frau, etwas zu verlangen.
Dass sie über das Kindergeld selbst verfügen will, ist zwar nachvollziehbar aber nicht in Ordnung. Wie genau dieses Geld zum Wohle des Kindes verwendet wird, ist Sache des Vaters.
Melden