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Manuel Müller

Meine Tochter wünscht sich einen Hamster. Müsste ich das vorher mit meinem Vermieter abklären oder ist das nur bei Hunden und Katzen so?

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Antworten (4)
Ina79
Kleintiere dürfen in der Regel gehalten werden, ohne dem Vermieter Bescheid sagen zu müssen. Dies müsste auch im Mietvertrag stehen. Viele Vermieter schließen allerdings die Haustierhaltung außer die von Ziervögeln und Zierfischen komplett aus, was nicht rechtens ist. Diese Klausel ist hinfällig, wenn sie im Vertrag erscheinen sollte. Die Haltung eines Hamsters findet in der Regel in einem Käfig statt und stellt selbst bei Freigang keine große Gefahr für die Wohnung dar.
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Hannam1960
Kleintiere können vom Vermieter nicht verboten werden. Hierzu zählen zum Beispiel Hamster, Hasen und Reptilien. Sie müssen Ihrem Vernieter auch nicht mitteilen, dass Sie bzw. Ihre Tochter einen Hamster besitzt. Wichtig ist nur, dass der Hamster einen ausreichend großen Käfig bekommt, dieser sollte bei Zwerhamstern mindestens 1 Meter lang und 50cm breit sein, bei Goldhamstern dementsprechend größer.
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kuhnkatta23
Die Haltung von Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Wellensittich ist in der Regel kein Problem für einen Vermieter, auch wenn im Mietvertrag steht, dass Haltung von Haustieren nicht erlaubt bzw. genehmigungspflichtig ist. Man sollte der Höflichkeit halber den Vermieter davon in Kenntnis setzen, dass man demnächst einen kleinen vierbeinigen Mitbewohner haben wird.
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lucy1978
Kleintiere und Katzen dürfen nicht verboten werden. Aber ich würde den Vermieter vielleicht einfach nur Informieren, wenn er z.B. im selben Haus lebt oder so. Schließlich fällt durch den Käfig auch mehr Müll an etc.
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