Maio Summer
Meiner Tochert (15) wurde ein Roller geschenkt. Ich möchte, dass sie ihn erst mit 16 fährt. Kann er einfach unangemeldet bei uns rumstehen?
Antworten (6)
@ing793: Bei Autos ist das klar, bei 'nem Roller bin ich mir da nicht so sicher.
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Auf jeden Fall ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man ihn auf privatem Grund abstellt.
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Auf jeden Fall ist man aber auf der sicheren Seite, wenn man ihn auf privatem Grund abstellt.
Wenn der Roller nicht angemeldet ist, darf er nicht im öffentlichen Bereich abgestellt werden, auf Privatgelände natürlich schon. Falls es sich um einen 2-Takter handeln sollte, würde ich ihn aber gelegentlich anlassen, besser noch auf privatem Gelände ein Stück fahren, da die 2-takt-Mischung bei längerem Stillstand zum verharzen neigt. Die Folge sind verstopfte Kraftstoffleitungen und Düsen.
solange der roller auf eurem privatgrundstück oder im keller steht, muss er nicht angemeldet sein. erst wenn ihr damit öffentliches straßenland befahrt, muss er das nummernschild haben (selbst wenn er dort nur steht). p. s. auf eurem privatgrundstück dürfte deine tochter damit sogar herumfahren.
Was verstehst du denn unter "einfach unangemeldet rumstehen? Du kannst den Rolle 20 Jahre bei dir unterstellen, auch wenn er nicht angemeldet ist. Er muß dann allerdings auf deinem Privatgrundstück, oder in einer angemieteten Garage untergebracht sein und nicht auf der öffentlichen Straße.
Hallo. Wenn Du eine Abstellmöglichkeit, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich ist, hast, dann geht das durchaus. Sobald aber der Roller auf z. B. einer Straße steht muss er auch angemeldet sein. Ist das nicht geschehen, könntet ihr verwarnt und mit einem Bußgeld belegt werden.