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Gast

Mietausschüttung nach Eigentumsanteil

Ich hatte von meiner Oma 2008 1/3 eine 5-Familienhauses geerbert, das mein Großonkel verwaltet. Jetzt kam heraus, dass ich keine Mietausschüttung nach meinem Anteil bekomme, da meine Oma ohne schriftliche Vereinbarung meiner Tante mehr zukommen ließ. Bin ich an diese stillschweigende Vereinbarung, von der ich nichts wusste, gebunden? Muss die Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden oder reicht es, wenn mein Großonkel als Hausverwalter die Mietausschüttung nach Anteilen korrigiert?
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Antworten (1)
hphersel
Für sine solche Frage ist dieses Forum nun wirklich der falsche Ort. Such Dir einen Rechtsanwalt, der sich im Immobilienrecht auskennt...
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