Miete für letzten Monat nach erfolgter Kündigung einbehalten und mit Kaution und Rückzahlung Nebenkosten verrechnen
Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäß mit 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt Punkt darf ich die letzte fällige Miete einbehalten und mit der Kaution und der zu erwartenden nebenkostenrückzahlung verrechnen . Mein Vermieter lässt sich mit der Abrechnung des Vorjahres immer Zeit sodass die Abrechnung des Vorjahres im Monat Juni noch nicht vorliegt Punkt zu erwarten ist eine Rückzahlung zwischen vier bis 500 € wie in 11 Jahren zuvor auch. Da ich bei Auszug dann noch lange auf die Rückzahlung hoffen kann und auch die Auszahlung der Mietkaution sehr schleppend vorangeht, wie es bei anderen Mietern auch war, wollte ich nun den Dauerauftrag für die letzte Zahlung der Miete im Juli kündigen und so die Miete mit der Kaution verrechnen so dass nur noch 150 € der Kaution übrig bleiben plus die zu erwartenden Nebenkosten Rückzahlung. Kann mir der Vermieter daraus einen Strick drehen und die zu erwartenden Gelder weiter zurückhalten?
Antworten (2)
Nein, so etwas macht man nicht und der Vermieter könnte da einen Strick draus drehen.
Ich hab das auch mal gemacht und die letzten zwei oder drei Mieten verrechnet mit der Kaution.
Vermieter hats geschluckt, ich denke der Ton macht die Musik.
Aber der hatte auch keine Verwaltung dazwischen geschaltet gehabt und nix.
Wenn du also "gut" mit ihm stehst (ist realtiv der Begriff, mir klar) oder zumindest nicht auf Kriegsfuß, könnte das klappen.
Bei einer Gesellschaft/Firma als Vermieter sehe ich da aber keine Chancen.
Ich hab das auch mal gemacht und die letzten zwei oder drei Mieten verrechnet mit der Kaution.
Vermieter hats geschluckt, ich denke der Ton macht die Musik.
Aber der hatte auch keine Verwaltung dazwischen geschaltet gehabt und nix.
Wenn du also "gut" mit ihm stehst (ist realtiv der Begriff, mir klar) oder zumindest nicht auf Kriegsfuß, könnte das klappen.
Bei einer Gesellschaft/Firma als Vermieter sehe ich da aber keine Chancen.