Frage stellen
Vikimax7704@gmail.com

Mietpreis

Ich bin vor 2 Monaten in eine 88qm Wohnung gezogen ohne Garage und Keller, vor Vertragsbedingungen waren paar Mängel in der Wohnung dies sollte zum Einzug beseitigt werden von Vermieterin leider bis heute nicht ich zahle 1100 warm ist das rechtens?
Frage beantworten Frage Nummer 3000268899 Frage melden

Antworten (2)
Vikimax7704@gmail.com
Die Wohnung ist in Bühl Baden Wüttemberg
Melden
ingSND
Was meinst Du mit "rechtens"?
1100 Euronen für 88qm? Kommt ein wenig auf die Lage an, aber prinzipiell ist da aus der Ferne nix dran auszusetzen.
Dass sie die Mängel nicht behoben hat trotz Vereinbarung? Nein, natürlich nicht! Pacta sunt servanda und Teil des Vertrages war die Beseitigung der Mängel. Die Frage ist, welcher Art sind die Mängel?
Sind sie objektiv geeignet, den Wohnwert einzuschränken? Dann setzt Du der Vermieterin eine angemessene Frist zur Beseitigung, zusammen mit der Ankündigung, bei Nichterledigung die Miete um X % zu kürzen, solange, bis es erledigt ist.
Oder sind es subjektive Mängel (die Wand im Wohnzimmer sollte eigentlich noch grün gestrichen werden, ist aber nach wie vor blau). Dann käme es m.E. darauf an, ob Du die Zusage beweisen kannst. Wenn nein, dann existiert sie in der Praxis nicht. Wenn ja, dann setzt Du der Vermieterin eine angemessene Frist zusammen mit der Ankündigung, bei Nichterledigung einen Dritten zu beauftragen und ihr die Kosten in Rechnung zu stellen.
Melden