mietrecht für mieter
zwecks zu wann, man die Mietkaution zurück bekommen kann
Antworten (2)
Die Mietkaution bekommst du zurück, wenn du ausziehst und die Wohnung in einem vereinbarungsgemäßen Zustand zurücklässt.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft. Dafür müßtest du deinen Vermieter aber um Zustimmung bitten, weil ihr das wahrscheinlich nicht im Mietvertrag als Möglichkeit vorgesehen habt.
Informationen darüber findest du hier
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Mietkautionsbürgschaft. Dafür müßtest du deinen Vermieter aber um Zustimmung bitten, weil ihr das wahrscheinlich nicht im Mietvertrag als Möglichkeit vorgesehen habt.
Informationen darüber findest du hier
Die Mietkaution wird zur Rueckzahlung faellig, wenn der Vermieter festgestellt hat, dass keine Ansprueche mehr bestehen. Der Vermieter hat hierfuer nach vollstaendiger Rueckgabe der Mietsache i.d.R. 3 bis 6 Monate Zeit (je nach Gericht und Einzelfall).
Aber auch dann kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution zurueckbehalten, wenn mit Nachforderungen wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen zu rechnen ist. Erst wenn die entsprechende(n) Nebenkostenabrechnung(en) erstellt sind, ist dann auch dieser Teil entweder mit den noch bestehenden Forderungen zu verrechnen oder - wenn keine Nachforderungen bestehen - zu erstatten. Fuer die Erstellung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter genau 1 Jahr ab Ablauf des betreffenden Abrechnungsjahres Zeit (hat nichts mit dem Auszugsdatum zu tun!).
Aber auch dann kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution zurueckbehalten, wenn mit Nachforderungen wegen noch ausstehender Nebenkostenabrechnungen zu rechnen ist. Erst wenn die entsprechende(n) Nebenkostenabrechnung(en) erstellt sind, ist dann auch dieser Teil entweder mit den noch bestehenden Forderungen zu verrechnen oder - wenn keine Nachforderungen bestehen - zu erstatten. Fuer die Erstellung der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter genau 1 Jahr ab Ablauf des betreffenden Abrechnungsjahres Zeit (hat nichts mit dem Auszugsdatum zu tun!).