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Gast

mietvertrag

guten Morgen ich lebe in eine Mietwohnung mit meinem Lebensgefähtem und gemeinsamen Mietvertrag jetzt ist es zu häuslicher Gewalt gekommen welche Möglicjkeit habe ich meinen Partner vor die Tür zu setzen
Frage beantworten Frage Nummer 3000284855 Frage melden

Antworten (2)
Vandit
Gar keine. Das ist Eure gemeinsame Wohnung, in der Dein Partner die gleichen Rechte hat wie Du. Allenfalls die Polizei kann im Fall häuslicher Gewalt einen temporären Platzverweis aussprechen.
P.S.: Ist es nicht einfach, einen Text, der Satzzeichen enthält, zu lesen?
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ingSND
Such nach den Vorgaben des "Gewaltschutzgesetz" - nach dem Prinzip "wer schlägt, muss gehen" kann das Familiengericht "dem Opfer die bisher gemeinsame Wohnung zum alleinigen Gebrauch zuweisen, wenn das Opfer mit dem Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt geführt hat.
Dies geschieht unabhängig davon, wem die Wohnung gehört oder wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Allerdings haben die Eigentumsverhältnisse einen Einfluss auf die zeitliche Zuweisung der Wohnung." (Zitat anwalt.de)
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