Mir schuldet der staat geld
Ich habe eine Firma und wir arbeiten für die landesdirektion Sachsen. Wir schicken den regelmäßig Rechnung aber es dauert immer ewig bis sie bezahlen bzw bezahlen nur ein Teil. Kann mir jemand sagen wie das gerichtlich geregelt ist wie viel Zeit die haben um zu bezahlen? Und das alles obwohl die wissen das ich haufen Schulden dadurch gemacht habe weil ich meine Leute dadurch nicht bezahlen kann...
Vielen dank im vorraus
Vielen dank im vorraus
Antworten (9)
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber auch nicht verhehlen, dasss es hier manchmal seltsame Fragen gibt. Wer eine Firma hat, die zudem noch Leute beschäftigt, hat in der Regel einen Steuerberater, der solche Fragen beantworten kann.
Wenn es dir wirklich Ernst mit deiner Frage wäre, hättest du dich angemeldet, um auf Nachfragen reagieren zu können. So werte ich das zunächst als eine "Gastfrage".
Allein die vorsätzlich vergewaltigte Orthographie weckt den unguten Verdacht. Wenn ihr so arbeitet wie du schreibst (und das hängt irgendwie zusammen, das hat etwas mit persönlichem Anspruch zu tun, den man von einem Unternehmer erwarten kann), würde ich dir keinen Cent zahlen.
Wenn es dir wirklich Ernst mit deiner Frage wäre, hättest du dich angemeldet, um auf Nachfragen reagieren zu können. So werte ich das zunächst als eine "Gastfrage".
Allein die vorsätzlich vergewaltigte Orthographie weckt den unguten Verdacht. Wenn ihr so arbeitet wie du schreibst (und das hängt irgendwie zusammen, das hat etwas mit persönlichem Anspruch zu tun, den man von einem Unternehmer erwarten kann), würde ich dir keinen Cent zahlen.
In nach VOB oder VOL geschlossenen Verträgen sind auch die Zahlungsregelungen vereinbart.
Im allgemeinen lassen sich Kommunal-, Kreis- und Landesverwaltungen bis zu sechs Wochen nach Leistungsabnahme Zeit und zahlen dann den nicht unter Gewährleistungsvorbehalt stehenden Betrag.
Die Sicherheitsleistung wird nach die Abgabe einer Bankbürgschaft "auf erste Anforderung" ausgezahlt.
Im allgemeinen lassen sich Kommunal-, Kreis- und Landesverwaltungen bis zu sechs Wochen nach Leistungsabnahme Zeit und zahlen dann den nicht unter Gewährleistungsvorbehalt stehenden Betrag.
Die Sicherheitsleistung wird nach die Abgabe einer Bankbürgschaft "auf erste Anforderung" ausgezahlt.
Mir wurden auch schon Verträge vorgelegt, in denen ich nach Erledigung meines Auftrages noch Wochen oder sogar Monate auf die Bezahlung hätte warten müssen.
Ich habe einfach nicht unterschrieben.
Ich habe einfach nicht unterschrieben.
Es ist leider bei öffentlichen Auftraggebern normal, daß Rechnungen ewig lange (Wochen und auch Monate) von einer Abteilung zur nächsten geprüft werden. Wenn da einer der Sachbearbeiter vier Wochen krank ist, bleibt alles liegen. Du kannst nichts dagegen tun.
Bei deiner Bank sind Forderungen an einen sicheren Zahler so etwas wie Sicherheiten. Das weißt du schon, weil du Schulden gemacht hast. Du mußt dann die Zinsen für deinen Kredit mit in deine Kalkulation einfliessen lassen. Sprich mit deinem Kundenberater bei deiner Bank, wie du den Kredit am besten gestaltest. Schulden an sich sind nichts Schlimmes für einen Betrieb.
Was du alternativ noch tun kannst, ist, deinen Schuldnern ein wenig auf die Nerven gehen. Öfters mal nachfragn usw. Deine Lage schildern. Das darf man aber nicht übertreiben. Aber es hilft oft, die Angestellten da können sich nicht vorstellen, in welchen Situationen Firmeninhaber manchmal sind. Mit "gerichtlich" brauchst du nicht kommen, dann bist du deinen Kunden los. Es ist wie es ist. Du mußt damit leben.
Bei deiner Bank sind Forderungen an einen sicheren Zahler so etwas wie Sicherheiten. Das weißt du schon, weil du Schulden gemacht hast. Du mußt dann die Zinsen für deinen Kredit mit in deine Kalkulation einfliessen lassen. Sprich mit deinem Kundenberater bei deiner Bank, wie du den Kredit am besten gestaltest. Schulden an sich sind nichts Schlimmes für einen Betrieb.
Was du alternativ noch tun kannst, ist, deinen Schuldnern ein wenig auf die Nerven gehen. Öfters mal nachfragn usw. Deine Lage schildern. Das darf man aber nicht übertreiben. Aber es hilft oft, die Angestellten da können sich nicht vorstellen, in welchen Situationen Firmeninhaber manchmal sind. Mit "gerichtlich" brauchst du nicht kommen, dann bist du deinen Kunden los. Es ist wie es ist. Du mußt damit leben.
@Ing: Deine Stellenbewerbung bei mir als Buchhalter bzw Geschäftsführer ist hiermit abgelehnt, da ich keinen Mitarbeiter gebrauchen kann, der unter Realitätsverlust leidet, seine Sachkenntnis damit negiert, und damit den Firmeninteressen schaden will.
Es wird nicht gepokert, ob man in den nächsten paar Monaten irgendwann mal eine grössere Rechnung bezahlt bekommt, für die man erheblich an Vorkosten investiert hat.
Auf keinen Fall, vor allem dann, wenn man dafür bei der Bank immer am Rande des Dispokredits agieren muss und eine Kontokündigung riskiert...
Aber, da Du ja auch Arbeitslosen eine Ausschöpfung des meist nicht vorhandenen Dispos empfiehlst, nehme ich Dich so oder so nicht ernst.
Es wird nicht gepokert, ob man in den nächsten paar Monaten irgendwann mal eine grössere Rechnung bezahlt bekommt, für die man erheblich an Vorkosten investiert hat.
Auf keinen Fall, vor allem dann, wenn man dafür bei der Bank immer am Rande des Dispokredits agieren muss und eine Kontokündigung riskiert...
Aber, da Du ja auch Arbeitslosen eine Ausschöpfung des meist nicht vorhandenen Dispos empfiehlst, nehme ich Dich so oder so nicht ernst.
Ing XXX, dann kann ich es mir anscheinend leisten, meine AGBs durch zu drücken.
Wenn Du willst, kannst Du ja 30, 60 oder auch 90 Tage oder länger von Dispo leben.
Ist Dispo eigentlich so eine fixe Idee von Dir?
Wenn Du willst, kannst Du ja 30, 60 oder auch 90 Tage oder länger von Dispo leben.
Ist Dispo eigentlich so eine fixe Idee von Dir?
Manchmal nehme ich Vorkasse. Wo ich ahne, dass die Firma schlecht kalkuliert.
Aktuell zahlt mein jetziger Auftraggeber je nach Geldeingang von seinem Kunden sofort, nachdem ich meine Rechnung eingereicht habe, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen. Damit kann ich gut leben.
Aktuell zahlt mein jetziger Auftraggeber je nach Geldeingang von seinem Kunden sofort, nachdem ich meine Rechnung eingereicht habe, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen. Damit kann ich gut leben.