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Gast

missbrauch der stechuhr

ich habe von einer Freundin erfahren das an Ihrer Arbeit min. 10 Minuten früher und zum Feierabend pünktlich gestemmelt werden muss. Das heißt wenn man 9 Minuten vor der ArbeitszeitStemmelt oder 1 Minute früher zum Feierabend. Bekommt man eine Stunde abgezogen.Ist das rechtens?
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Antworten (2)
NaCl
Ich versteh die Frage nicht ganz, aber wenn sie laut Stechuhr 7h 52min da war, dann sollte das auch die Zeit sein die ihr gutgeschrieben wird
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PorterC
Also... die Antwort ist ein klares Jain. So wie's ausschaut hängt das A: vom jeweiligen Tarfivertrag ab. Und B: vom Arbeitgeber der da wohl einen recht großen Spielraum hat wie er das handhaben will. Bei Uns wurde das Viertelstündlich auf oder abgerundet.
Dass man, wenn man um 6.59 anstemmelt, nicht innerhalb einer Minute an seinem A-Platz sein kann umgeht man mit 10 Minuten Vorlauf. Und 16 Uhr Feierabend heisst halt 16 Uhr aufhören mit arbeiten..DANN abstemmeln. Und nicht 15.50 aufhören mit arbeiten und 16 Uhr abstemmeln. Soll sie sich daran halten, dann hat Sie auch keinen Grund darüber nachzudenken. Alles eine Sache der Gewohnheit.
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