Mit 6/4 habe ich auch gedacht.Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten warum ich einen Erbscheinantrag stellen soll u.nicht die noch lebende Schwester
Ein Erbschein kostet auch Geld u.der Nachlaßpfleger kostet auch Geld.Habe im BGB gelesen,daß ein Honorar vereinbart wird mit den Erben.Kann ich eventuell auch beim Nachlaßgericht mir kostenfrei Auskunft als Miterbe holen,bevor ich wie aufgefordert einen Erbschein beantrage?