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Gast

Mit 6/4 habe ich auch gedacht.Vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten warum ich einen Erbscheinantrag stellen soll u.nicht die noch lebende Schwester

Ein Erbschein kostet auch Geld u.der Nachlaßpfleger kostet auch Geld.Habe im BGB gelesen,daß ein Honorar vereinbart wird mit den Erben.Kann ich eventuell auch beim Nachlaßgericht mir kostenfrei Auskunft als Miterbe holen,bevor ich wie aufgefordert einen Erbschein beantrage?
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Antworten (2)
bh_roth
Es kann nicht irgendjemand daherkommen, und Auskunft erlangen über das Volumen einer Erbschaft. Das ist der Grund für den Erbschein, der dich als Berechtigten ausweist, unabhängig davon, ob du überhaupt im Erbe bedacht bist oder nicht.
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Alex64
Kommt mir mal wieder vor wie das derzeit so typische "da gibt's was zu holen - ich will was haben - ich will dafür nichts leisten"....
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