Antworten (2)
Um die Frage zu beantworten, musst du schon etwas mehr Informationen preisgeben. Hast du das Teil gekauft? Wenn ja, ist der Verkaufspreis höher als der Kaufpreis? Wann hast du es gekauft? Grundsätzlich ist die Steuerpflicht für Veräußerungsgeschäfte im § 23 EStG geregelt. Absatz 1 Nr. 2 könnte für dich zutreffen.
Zunächst einmal ohnehin erst, wenn du beim Verkauf einen Gewinn erzielst.
Als Privatperson zahlst du üblicherweise weder Steuern, wenn du ein Auto verkaufst, noch beim Verkauf einer Immobilie. Wenn du dieses jedoch öfter tust wird das Finazamt dir gewerbliche Absichten unterstellen, dann wird zumindest die Gewerbesteuer fällig. Bei Immobilien kann auch eine Steuerpflicht entstehen, wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wird.
Ein "Mobil"heim ist aber ziemlich sicher keine "Immobil"ie!
Als Privatperson zahlst du üblicherweise weder Steuern, wenn du ein Auto verkaufst, noch beim Verkauf einer Immobilie. Wenn du dieses jedoch öfter tust wird das Finazamt dir gewerbliche Absichten unterstellen, dann wird zumindest die Gewerbesteuer fällig. Bei Immobilien kann auch eine Steuerpflicht entstehen, wenn die Spekulationsfrist nicht eingehalten wird.
Ein "Mobil"heim ist aber ziemlich sicher keine "Immobil"ie!