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Gast

Möbelkauf mit fplgen

Ich habe im juni eine polstergarnitur und eine wohnwand in einem mögbelhaus gekauft,ich habe einen preis für beides von 6100 euro und habe eine anzahlung von 3000 euro gemacht.jetzt kommen die möbel und ich kann die restlichen 3000 euro nicht bezshlen.jetzt soll ich laut dem händler aus kulanz 1200 euro für nichts bezahleen.ist das rechtens,?
Frage beantworten Frage Nummer 3000128592 Frage melden

Antworten (3)
Skorti
Es handelt sich um ein Entgegenkommen des Möbelhändlers. Er kann auch auf vollständige Bezahlung und Abnahme der Ware bestehen, mit allem, was da folgt:
Mahnung, Mahnverfahren, Pfändung etc.
Du hast den Vertrag unterschrieben und das gilt.

Nun ist der Möbelhändler nett und bietet dir an, gegen einen Abschlag vom Vertrag zurückzutreten. Das muss er nicht, das kann er aber großzügig machen.
Er hat dann halt das Problem, dass er die Möbel wie eine Ausstellungsware, preisreduziert verkaufen muss, da ist ein 20% Abschlag sicher gerechtfertigt und auch Rechtens.
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netter_fahrer
Es ist ein häufiger Irrtum zu glauben, man können von jedem Vertrag zurücktreten, so wie das beim Fernabsatz-Widerrufsrecht im Onlinehandel ist. Das ist dort so, weil man ja i.d.R. die Waren online nur ansehen, aber nicht prüfen kann.
Gehst du aber in einen Laden, um dort Waren zu kaufen, kannst du sie nur in bestimmten Fällen zurückgeben, also vom Kauf zurücktreten: Defekt, fehlende Eigenschaften etc. Verträge sind einzuhalten!
Aldi ist da eine Ausnahme, die nehmen alle dort gekaufte zurück. Aber das Möbelhaus nur auf Kulanz und mit Abschlag.
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dschinn
Um das mal in Fußballfeldern zu rechnen...

4200 / (Regelbedarf HartzIV) 424 = 9,9 Monate

Also in Fußballfelder gerechnet ist das 10 Monate Hartz IV Regelbedarf für eine vorübergehende Liquiditätsschieflage. Für eine Leistung, die der "Kunde" nur als Serviervorschlag im Möbelhaus gesehen hat.

Notiz an mich selbst: Prüfen ob alle Möbelhäuser so sind.
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