Frage stellen
Gast

Möchte eine ausegerichtliche vereinbahrung treffen mit der Versicherung da der Sohn in U-haft sich befindet

mein Sohn hat bei einer Versicherung noch ausstände möchte mich aber ausergerichtlich mit der Versicherung einigen da Sie schon Anwälte eingeschalten hat . Mein Sohn sitzt zur zeit in U-Haft .wass kann ich machen.
Frage beantworten Frage Nummer 87861 Frage melden

Antworten (4)
elfigy
Teile der Versicherung schnellstmöglich mit, dass dein Sohn in Haft und mittellos ist und du seine Angelegenheiten regelst. Biete einen Teilbetrag plus die Kosten für den Anwalt an. Lass dir von deinem Sohn eine Vollmacht geben für den Fall, dass die Versicherung eine verlangt.
Als Teilbetrag schlage ich so ca. 20% der Forderung vor. Die Versicherung wird einen Gegenvorschlag machen, den musst du nicht akzeptieren. Entscheide dann, was du noch für vertretbar hältst. Viel Erfolg.
Melden
hphersel
eigentlich eine gutre Idee, elfigy, aber ich persönlich würde sicherheitshalber einen eigenen Anwalt einschalten, der sich draum kümmert. Ansonsten werden Vater und Sohn vielleicht doch noch "über den Tisch gezogen"
Melden
elfigy
@ hphersel. Ich bin davon ausgegangen, dass die Versicherung eine unbestrittene Forderung hat. Der Gast und dessen Sohn können nur gewinnen, denn die Versicherung kann auch einen Schuldtitel erwirken wenn der Schuldner in Haft sitzt. Das wäre ihr Recht. Über den Tisch ziehen geht in diesem Fall gar nicht, jeder Euro, den der Gast "wegverhandeln" kann, ist ein Gewinn. Ich bezweifle, ob ein Anwalt hier mehr erreichen kann als ein besorgter Vater, denn ein Anspruch auf einen Vergleich besteht nicht. Dann kostet u.U. der Anwalt so viel, oder noch mehr, als die evtl. erlassene Schuld ausmacht. Ich habe die Frage so verstanden, dass der Vater hier dem Sohn ersparen will, dass er diese Schulden hat, wenn er aus der Haft entlassen wird. Zumindest will er es versuchen. Sinnvoll wäre auch, falls die Versicherung nicht mit sich reden lässt, die Summe, die bis jetzt aufgelaufen ist, komplett zu bezahlen, denn sie wird ja laufend höher.
Melden
hphersel
Was Du schreibst ist völig richtig, aber eben auch nur dann, wenn Deine Voraussetzung "unbestrittene Forderung" zutrifft. Und unter Umständen weiß der Vater genau das nicht, sprich: er weiß nicht, ob die versicherung ihre Forderung zu Recht erhebt. Und in diesem Fall kann ein Anwalt helfen. Wenn feststeht, dass die Forderung wie von Dir postuliert zu Recht besteht, ist ein Anwalt nicht (mehr) nötig.
Melden