möchte mein auto wegen motorschaden abmelden,der Brief ist aber weg.Schilder fürs neue auto möchte ich weiternutzen
Antworten (3)
Zum Abmelden reicht üblicherweise der KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
In meinem Zulassungsbezirk kann man nach der Abmeldung die Schilder reservieren lassen und zwar bis zu einem Jahr.
Im Zweifel örtlich abklären.
In meinem Zulassungsbezirk kann man nach der Abmeldung die Schilder reservieren lassen und zwar bis zu einem Jahr.
Im Zweifel örtlich abklären.
Hä? Du möchtest dein Auto abmelden, aber die KFZ-Kennzeichen an einem anderen Auto weiter benutzen? Dann mach dich schon mal mit dem § 22 StVG vertraut. Kennzeichenmissbrauch ist eine Straftat. Ein Kennzeichen ist fahrzeuggebunden, das darf man nicht einfach an ein anderes KFZ schrauben.
Abmelden kannst du das KFZ mit dem Motorschaden nur, wenn du deinen Brief als unauffindbar meldest. Der Brief wird dann "aufgeboten", und nach dieser Wartezeit kannst du mit deinem neuen (Ersatz) Brief das Fahrzeug abmelden.
Abmelden kannst du das KFZ mit dem Motorschaden nur, wenn du deinen Brief als unauffindbar meldest. Der Brief wird dann "aufgeboten", und nach dieser Wartezeit kannst du mit deinem neuen (Ersatz) Brief das Fahrzeug abmelden.
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