xgranitx
mündliche Absprache
Wir haben bei einem Haushauf die Kosten für eine neue Heizung mit den Verkäufern geteilt. Abgesprochen wurde Summe X. Nach dem Einbau haben uns die VK eine um gut 1500,- höhere Rechnung präsentiert. Die Auftraggeber sind die VK gewesen.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Schriftlich gibt es nichts.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Schriftlich gibt es nichts.
Antworten (8)
Nein, die Rechnung ist gleich geblieben. Die VK halten sich nicht an die Absprache, obwohl wir ganz klar unsere Grenze gesetzt haben. Deren Aussage: "Ist halt so" und wir sollen uns mit der Heizungsfirma streiten. Die Fa. aber hat kein Vertrag mit uns also auch keine Ansprüche. Müssen wir nun die Mehrkosten akzeptieren?
Hmmm, die große Problematik ist halt das es nichts schriftliches gibt, aber generell gelten auch mündliche Verträge bindend. Kommt es aber zur einseitigen Nichterfüllung liegt die Beweislast (einschl. Zeugen) bei dir.
Das bedeutet - obwohl wir NICHT die Vertragspartner der Heizungsfirma sind und es NICHTS schriftliches gibt und die Fa die Rechnung nicht an uns sondern an die Verkäufer stellt sind WIR in der Pflicht zu zahlen und wenn die Leute jetzt gar nichts bezahlen würden sind wir dran? Zeugen? Hmmm... der Makler war nicht dabei würde abder aussagen er hätte gehört wie wir darüber gesprochen haben. So einen Zeugen hätten wir auch.
Mir geht es um rein rechtliche Seite - ist das so tragbar und können uns die VK verklagen? Wenn ja - warum?
Mir geht es um rein rechtliche Seite - ist das so tragbar und können uns die VK verklagen? Wenn ja - warum?
Wer anschafft zahlt. Der VK ist dem Heizungsbauer gegenüber zahlungspflichtig. Ich würde also den vereinbarten Betrag zahlen und in Ruhe abwarten. Da wird auch weiter nichts passieren, der VK weiß wahrscheinlich auch, dass er keine Chancen hat, den höheren Betrag bei euch einzuklagen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass ich den Spieß umdrehen würde, als Strafe für die Wortbrüchigkeit. Dagegen könnte er auch nichts machen.
Wenn Du einen Hauskauf tatsächlich abgeschlossen hast, dann gibt es einen notariellen Vertrag. Was mich stutzig macht: Ihr kauft ein Haus und der Voreigentümer baut die Heizung ein?
Ja, wir haben das Haus gekauft und bezahlt.
Warum der Verkäufer die Heizung mitbezahlen sollte? Weil wir kurz vor dem Kauf (2Tage) erfahren haben - die Heizung sei nicht ok.
Preisänderung? Ja, wollten wir aber das war den VK zu wenig fürs Haus (wie auch immer die es gemeint haben) und der Kauf der Heizung SOLLTE ganz anders verlaufen:
1. Wir sollten dabei sein und der Auftraggeber sein.
- der Verkäufer hat OHNE uns und auf sich bestellt - vor der Beurkundung.
Erfahren haben wir es erst kurz bevor es geliefert wurde. Das Haus wurde schon gekauft und wir standen vor der Tatsache....
2. Wir hätten Gelder beantragen können, da sich es um eine umweltfreundliche Heizung handelt.
3. Wir haben einfach mal geglaubt - wenn die VK schon so ehrlich sind und uns alles sagen, werden weiter fair bleiben.
Ja - Verträge sollten gehalten werden aber ein Vertrag kommt vom "vertragen" und wir vertragen uns nicht, weil sich die Herrschaften NICHT an den Vertrag gehalten haben
Warum der Verkäufer die Heizung mitbezahlen sollte? Weil wir kurz vor dem Kauf (2Tage) erfahren haben - die Heizung sei nicht ok.
Preisänderung? Ja, wollten wir aber das war den VK zu wenig fürs Haus (wie auch immer die es gemeint haben) und der Kauf der Heizung SOLLTE ganz anders verlaufen:
1. Wir sollten dabei sein und der Auftraggeber sein.
- der Verkäufer hat OHNE uns und auf sich bestellt - vor der Beurkundung.
Erfahren haben wir es erst kurz bevor es geliefert wurde. Das Haus wurde schon gekauft und wir standen vor der Tatsache....
2. Wir hätten Gelder beantragen können, da sich es um eine umweltfreundliche Heizung handelt.
3. Wir haben einfach mal geglaubt - wenn die VK schon so ehrlich sind und uns alles sagen, werden weiter fair bleiben.
Ja - Verträge sollten gehalten werden aber ein Vertrag kommt vom "vertragen" und wir vertragen uns nicht, weil sich die Herrschaften NICHT an den Vertrag gehalten haben
Dann hat der Verkäufer das Nachsehen, wenn nichts im Notarvertrag vereinbart wurde. Wenn er die Heizung vor Abschluß in Auftrag gab, seid Ihr aus dem Schneider.