Frage stellen
Gast

Müssen Entwicklungshelfer Steuern zahlen?

Müssen Entwicklungshelfer, die im Ausland arbeiten (nicht für die GiZ), in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie dort noch einen Wohnsitz haben? Wer kennt sich damit aus? Ich finde nirgends fachlich qualifizierte Antworten zu dem Thema.
Frage beantworten Frage Nummer 3000042481 Frage melden

Antworten (8)
figgi
Hält der Entwicklungshelfer während seines Auslandseinsatzes im Inland weiterhin eine Wohnung vor, ist er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Besteht ein DBA mit dem Tätigkeitsstaat (Entwicklungsland), kann Deutschland zwar das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise entzogen sein, dies gilt jedoch grundsätzlich nicht für Leistungen aus öffentlichen Kassen. Die Inlandsvergütung wird in diesen Fällen in Deutschland besteuert. Zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA hat das BMF in einem gesonderten Schreiben Stellung genommen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium.
Melden
elfigy
hilfe der figgi hat wieder was fachlich qualifiziert kopiert.
Melden
machine
Einst war ich Entwicklungshelfer, in einem Fotolabor. Oder hab' ich wieder mal etwas nicht verstanden?
Melden
Melden
Cordelier
Ja klar, selbst die ehrenamtlichen in den Flüchtlingsheimen müssen zahlen. Hier in D bleibt keiner verschont.
Melden
moonlady123456
Hüstel, Opal,
ich meinte dann Primus mit meinem "Ja".

Sonst nichts.
Melden
Cordelier
moony, dich wollte ich auch damit gar nicht ansprechen, obwohl ich mich sehr gerne mit dir unterhalte,ab nee das war diesmal auf die Frage bezogen ;-))))
Melden
Marie-Lisa2000
Ja müssen sie, in Deutschland kommt keiner daran vorbei.
Melden