Müssen Entwicklungshelfer Steuern zahlen?
Müssen Entwicklungshelfer, die im Ausland arbeiten (nicht für die GiZ), in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie dort noch einen Wohnsitz haben? Wer kennt sich damit aus? Ich finde nirgends fachlich qualifizierte Antworten zu dem Thema.
Antworten (8)
Hält der Entwicklungshelfer während seines Auslandseinsatzes im Inland weiterhin eine Wohnung vor, ist er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Besteht ein DBA mit dem Tätigkeitsstaat (Entwicklungsland), kann Deutschland zwar das Besteuerungsrecht ganz oder teilweise entzogen sein, dies gilt jedoch grundsätzlich nicht für Leistungen aus öffentlichen Kassen. Die Inlandsvergütung wird in diesen Fällen in Deutschland besteuert. Zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA hat das BMF in einem gesonderten Schreiben Stellung genommen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Personal Office Premium.
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Einst war ich Entwicklungshelfer, in einem Fotolabor. Oder hab' ich wieder mal etwas nicht verstanden?
Ja klar, selbst die ehrenamtlichen in den Flüchtlingsheimen müssen zahlen. Hier in D bleibt keiner verschont.
moony, dich wollte ich auch damit gar nicht ansprechen, obwohl ich mich sehr gerne mit dir unterhalte,ab nee das war diesmal auf die Frage bezogen ;-))))