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Mit dem halten der Rede ist diese veröffentlicht, dann muss man sie selbst nicht mehr aufbewahren. Meist macht man das aber, um sich später besser darauf berufen zu können. GErade wenn eine Rede nicht elektronisch aufgezeichnet wurde, ist eine schriftliche Vorlage sehr sinnvoll.
Mir ist nicht bekannt dass es da eine Aufbewahrungspflicht gibt. Steuerliche Unterlagen oder Lohnunterlagen müssen sicherlcih aufbewahrt werden, aber eine Rede ist ja nicht verbindlich - sonst würden ganz, ganz viele Politiker schon nicht mehr im Amt sein. ;-)
Ich denke nicht, dass Politiker ihre Reden selbst aufbewahren müssen. Früher wurden sie mit stenographiert, heute werden sie aufgezeichnet und dann werden sie "aufbewahrt", aber nicht vom Politiker selbst. Auf der Seite mediaculture-online.de kann man übrigens interessante politische Reden nachhören.