Lempel
Murder, oh so foul.
Wenn ein Erbberechtigter den Erblasser ermordet hat, bekommt er dann immer noch sein Erbe?
Antworten (14)
Nein, auch dann nicht. Klick me
@netter Fahrer. Ich wollte damit ausdrücken, dass beim Lempel eine Ausnahme gemacht würde.
Schade, wenn man Ironie erklären muss.
Dein Link funzt auch nicht.
Schade, wenn man Ironie erklären muss.
Dein Link funzt auch nicht.
Wenn man sich die überaus erfolgreiche Polizeiarbeit im TV ansieht, kommt das aber praktisch nie vor...
Gleicher Link zum Thema.
elfigy,
ob deiner Antwort bin ich total erblasst.
Danke, netter_fahrer, dass du mir meine gesunde Gesichtsfarbe wieder gegeben hast.
ob deiner Antwort bin ich total erblasst.
Danke, netter_fahrer, dass du mir meine gesunde Gesichtsfarbe wieder gegeben hast.
elfigy,
in einem anderen Strang beschuldigst du thorsten-french der Förderschulgrammatik.
Und du bist selbst nicht besser, es heißt »wegen des lausigen Bachelor Flats«.
in einem anderen Strang beschuldigst du thorsten-french der Förderschulgrammatik.
Und du bist selbst nicht besser, es heißt »wegen des lausigen Bachelor Flats«.
Lenk nicht mit Lappalien ab.
Es geht hier darum, ob deine Erben straffrei ausgehen, wenn sie dir den Hals umdrehen.
In Russland wird gerade so ein Fall verhandelt.
Es geht hier darum, ob deine Erben straffrei ausgehen, wenn sie dir den Hals umdrehen.
In Russland wird gerade so ein Fall verhandelt.
elfigy,
meine Frage wurde bereits von netter_fahrer beantwortet.
Du wolltest dann davon ablenken, dass du behauptet hattest, dass man bei mir eine Ausnahme machen würde, denn mich darf man in deinen Augen ja einfach umbringen.
Dazu benutztest du ein Deutsch, das du bei thorsten-frensh als »Förderschulgrammatik« bezeichnet hattest und ihn damit schwer beleidigt hattest.
Weil ich dich auf frischer Tat ertappte, versuchst du nun dein eigenes Unvermögen in deiner eigenen Sprache und jenes, mit Rechtschreibschwachen respektvoll umzugehen, zu vertuschen.
Es geht dir in meiner Frage darum, ob meine Erben straffrei ausgehen, wenn sie mir den Hals umdrehen.
So viel zu deinem Wunschdenken.
Lies dir die Frage noch einmal durch.
meine Frage wurde bereits von netter_fahrer beantwortet.
Du wolltest dann davon ablenken, dass du behauptet hattest, dass man bei mir eine Ausnahme machen würde, denn mich darf man in deinen Augen ja einfach umbringen.
Dazu benutztest du ein Deutsch, das du bei thorsten-frensh als »Förderschulgrammatik« bezeichnet hattest und ihn damit schwer beleidigt hattest.
Weil ich dich auf frischer Tat ertappte, versuchst du nun dein eigenes Unvermögen in deiner eigenen Sprache und jenes, mit Rechtschreibschwachen respektvoll umzugehen, zu vertuschen.
Es geht dir in meiner Frage darum, ob meine Erben straffrei ausgehen, wenn sie mir den Hals umdrehen.
So viel zu deinem Wunschdenken.
Lies dir die Frage noch einmal durch.