BeOLatn
Musik CDs nach Umwandlung in MP3 behalten?
Hallo zusammen,
auf meinem Dachboden habe ich eine Menge an CDs, die ich bereits in MP3 umgewandelt habe. Was mache ich jetzt mit den Originalen?
Ich denke "verkaufen" oder "in den Müll" fällt weg. Muss ich die jetzt auf dem Dachboden versauern lassen? Wenn die nicht mehr da sind, kann ich den rechtmäßigen Erwerb der Dateien ja nicht mehr nachweisen. Gibt es dafür eine bekannte Rechtslage? "Google" hat mir dazu nichts aufgezeigt.
auf meinem Dachboden habe ich eine Menge an CDs, die ich bereits in MP3 umgewandelt habe. Was mache ich jetzt mit den Originalen?
Ich denke "verkaufen" oder "in den Müll" fällt weg. Muss ich die jetzt auf dem Dachboden versauern lassen? Wenn die nicht mehr da sind, kann ich den rechtmäßigen Erwerb der Dateien ja nicht mehr nachweisen. Gibt es dafür eine bekannte Rechtslage? "Google" hat mir dazu nichts aufgezeigt.
Antworten (8)
Moinsen,
selbstverständlich (!) ist der Besitz von *.mp3 - Daten nicht grundsätzlich illegal, und ebenso selbstverständlich ist man auch überhaupt nicht in der Nachweispflicht, wo diese herkommen.
Wenn irgendjemand Dir an den Karren fahren will, muß _er_ nachweisen, daß Du die Daten auf illegalem Wege beschafft hast.
Im übrigen hast Du jederzeit das Recht auf eine selbst genutzte Privatkopie gemäß §53 Satz (1) Urheberrechtsgesetz - Du kannst Dir also auch in der Stadtbibliothek CDs ausleihen und davon Privatkopien erstellen.
Deine DachbodenCDs kannst Du also getrost verkaufen.
Beste Grüße,
Thomas
selbstverständlich (!) ist der Besitz von *.mp3 - Daten nicht grundsätzlich illegal, und ebenso selbstverständlich ist man auch überhaupt nicht in der Nachweispflicht, wo diese herkommen.
Wenn irgendjemand Dir an den Karren fahren will, muß _er_ nachweisen, daß Du die Daten auf illegalem Wege beschafft hast.
Im übrigen hast Du jederzeit das Recht auf eine selbst genutzte Privatkopie gemäß §53 Satz (1) Urheberrechtsgesetz - Du kannst Dir also auch in der Stadtbibliothek CDs ausleihen und davon Privatkopien erstellen.
Deine DachbodenCDs kannst Du also getrost verkaufen.
Beste Grüße,
Thomas
Hallo,
da ich mich auch dafür interessiere, kann ich hier mal meinen Kenntnisstand darlegen. Sofern die Kopie nicht aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Vorlage" hergestellt wurde, ist Sie im Rahmen der erlaubten Privatkopie legal. Ob das Orginal noch vorliegt oder nicht ist meiner Meinung nach nicht relevant.
Die CDs sollten also auch problemlos verkauft werden können. Ein eventueller Kläger müsste nun erst mal nachweisen, dass die Kopien rechtswidrig erstellt wurden, was in deinem Fall wohl schwer fallen sollte.
Das obenstehende stellt nur meine Meinung dar, es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung. Alle Interessierten sollten sich selbst zumThema Privatkopie kundig machen.
Viele Grüße,
nlx2k10
da ich mich auch dafür interessiere, kann ich hier mal meinen Kenntnisstand darlegen. Sofern die Kopie nicht aus einer "offensichtlich rechtswidrigen Vorlage" hergestellt wurde, ist Sie im Rahmen der erlaubten Privatkopie legal. Ob das Orginal noch vorliegt oder nicht ist meiner Meinung nach nicht relevant.
Die CDs sollten also auch problemlos verkauft werden können. Ein eventueller Kläger müsste nun erst mal nachweisen, dass die Kopien rechtswidrig erstellt wurden, was in deinem Fall wohl schwer fallen sollte.
Das obenstehende stellt nur meine Meinung dar, es handelt sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung. Alle Interessierten sollten sich selbst zumThema Privatkopie kundig machen.
Viele Grüße,
nlx2k10
Du kannst damit machen, was Du willst - auch verkaufen. Wobei man eben auch wissen muss, dass die einst teuer gekauften CDs faktisch wertlos sind, wenn man mal von echten Liebhaberstücken absieht.
Generell merken: Das deutsche Rechtssystem sieht in keinem Fall (naja, eigentlich gibt es aber einen Fall ...) vor, dass jemand seine Unschuld beweisen muss. Wer Dir an den Karren will, muss Dir also lückenlos nachweisen, dass Du illegal gehandelt hast - das ist nicht möglich.
Und wer neugierig ist: Die einzige Ausnahme davon gibt es im Sport, denn Dopingkontrollen sind eben genau der Beweis einer Unschuld.
Generell merken: Das deutsche Rechtssystem sieht in keinem Fall (naja, eigentlich gibt es aber einen Fall ...) vor, dass jemand seine Unschuld beweisen muss. Wer Dir an den Karren will, muss Dir also lückenlos nachweisen, dass Du illegal gehandelt hast - das ist nicht möglich.
Und wer neugierig ist: Die einzige Ausnahme davon gibt es im Sport, denn Dopingkontrollen sind eben genau der Beweis einer Unschuld.
Die Rechtslage ist da ziemlich eindeutig: Wenn Sie die CDs verkaufen oder vernichten, dann müssen Sie auch Ihre MP3 Dateien löschen.
Also, in jdem Falle behalten.
Und warum sollen die CDs "versauern"? Vernünfig verpackt halten sie Jahrzehnte.
Also, in jdem Falle behalten.
Und warum sollen die CDs "versauern"? Vernünfig verpackt halten sie Jahrzehnte.
In der Praxis muss dir erstmal jemand nachweisen können, dass du die MP3 rechtswidrig hersgestellt hast. Und das ist so gut wie unmöglich. Was anderes ist das illegale Downloaden von Musik. Wenn du dabei erwischt wirst, kann man dir die Rechtswidrigkeit der Herstellung der Privatkopien klar nachweisen. Ausserdem die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand deinen Pc, ipod usw... durchsucht ist wirklich ziemlich gering. Also deswegen das alles hier eher eine akademische Diskussion. Mach mit deinen Cd's was du willst.
Jetzt mal abgesehen von der "Rechtssicherheit" (haha, lustiger Begriff in Deutschland im Zusammenhang mit privaten Kopien) ... ich würde vor allem darauf achten, die MP3 wirklich in einer mördergeilen Qualität zu erstellen wenn das Dinge sind, die Du so nie wieder kriegst (z.B. weil Du die CDs aussortierst). Ich geh' da auf 192 kb .m4a oder 320 kb .mp3
Hallo,
irgendwie kommt es einem komisch vor, trotzdem stimmt es: Wenn man zum Zeitpunkt der Kopieerstellung rechtmäßig im Besitz der Originalvorlage war, kann man später Orignale verkaufen und Kopien behalten. Aus dem Buch DIGITALlifeguide Musik, das derzeit bei Stern.de vorgestellt wird (Link). Viele Grüße
irgendwie kommt es einem komisch vor, trotzdem stimmt es: Wenn man zum Zeitpunkt der Kopieerstellung rechtmäßig im Besitz der Originalvorlage war, kann man später Orignale verkaufen und Kopien behalten. Aus dem Buch DIGITALlifeguide Musik, das derzeit bei Stern.de vorgestellt wird (Link). Viele Grüße