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Matthis Köhler

Muss bei Ehebruch auch das Trennungsjahr eingehalten werden? Wer gibt mir eine kurze Nachhilfe im Scheidungsrecht?

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Antworten (4)
Skorti
Der erste Google-Treffer bei den Suchbegriffen: Scheidung +Ehebruch

Das "Schuldprinzip" ist abgeschafft, mit ihm sind alle früheren Scheidungsgründe, wie "böswilliges Verlassen", "seelische Grausamkeit" oder ähnliches mehr, weggefallen.
Es gilt ausschließlich das "Zerrüttungsprinzip".
Danach gilt eine Ehe als gescheitert und kann geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft der Eheleute nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Also ebenfalls Trennungsjahr. Wäre doch gar nicht schwer gewesen.
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hphersel
natürlich können die Nocheheleute sich auch darf einigen, den Beginn des Trennungsjahrss zurückzudatieren .Dann geht's schneller. Aber nur, wenn beide (und auch die Anwälte!) mitmachen...
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winny25352
Ehebrüche werden heute nicht mehr als Grund angesehen, die Ehe vorzeitig zu scheiden. Um eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres zu bewirken, muss es sehr triftige Gründe (extreme Gewalt, Straftaten) geben, die den ehelichen Zustand absolut unmöglich machen.
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krake_01
Untreue ist nach neuem Recht kein Grund mehr für eine Scheidung. Damit gibt es auch keine besonderen Regelungen, die die Scheidung erleichtern. Das TRennungsjahr kann nur erlassen werden, wenn Gewalt oder ähnlich schwerwiegende Gründe bestehen. Du wirst also warten müssen.
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