Frage stellen
Freddy_cme4

Muss der Name des Mieters auf dem Klingelschild stehen?

Frage beantworten Frage Nummer 26598 Frage melden

Antworten (6)
StechusKaktus
Bei berühmten Personen steht der Name noch nicht einmal auf dem Briefkasten. In Frankreich und in Teilen Deutschlands ist es üblich, nur mit Hilfe eines Zahlencodes in das Haus zu kommen. Es gibt kein Gesetz, das die Anbringung des Namens an der Klingel vorschreibt. Aber es kann in der Hausordnung stehen.
Melden
Schnuller65
Ja, der Name muss angebracht werden. Das dient ja dazu das man namentlich auch gefunden wird. So wird der Postbote seine Post ausliefern können und Handwerker sowie verschiedene andere Menschen die einen suchen oder eben mal vorbei kommen müssen, können Dich finden. Bei grossen Wohnbaugesellschaften übernimmt der Hausmeister meist schon das Anbringen des Namens an der Klingel.
Melden
mantrid
Es gibt keinen rechtlichen Zwang, den Namen am Klingelschild zu haben. Selbst für den Breifkasten ist es nicht erforderlich, allerdings muss man irgendwie sicherstellen, dass einem die Post (z.B. amtliche Schreiben) auch erreicht. Man darf auch unter erfundenen Namen Verträge unterschreiben, wobei man natürlich dann den Vertrag auch erfüllen muss (sonst ist es Betrug). Jeder darf sich also nennen, wie er möchte, allerdings nicht rechtswidrig Titel führen (auch nicht, wenn man die Doktorarbeit selbst kopiert hat).
Melden
Bärb Myre
Jeder Mensch muss an seinem Wohnsitz gemeldet und somit auch erreichbar sein. Schon alleine für wichtige Post-Zustellungen wie Einschreiben ist es unerlässlich, dass man sich auf einer dementsprechenden Klingel ausweist. Trotzdem verzichten viele Menschen darauf und ich habe noch niemals von rechtlichen Folgen gehört!
Melden
ElfenFranke
Nein, dazu gibt es nicht einmal in Deutschland ein Gesetz! Kann Dich ja auch niemand zwingen, Deinen Namen auf deiner Klingel anzubringen, wenn Du (aus welchen Gründen auch immer) lieber anonym wohnen möchtest. Promis machen das recht häufig, wenn sie Wohnungen in der Stadt haben, sonst wären sie wohl ziemlich belagert.
Melden
Tobias_Claren
Ich wüsste nicht dass das verboten ist.
Der Staat hätte sicher gerne dass jeder auf dem Klingelschild steht.
Aber gerade wenn man damit rechnen könnte, dass auf einmal die Polizei ungebeten Sturm klingelt oder gar vermummt vor der Türe steht (das passierte schon vielen Unschuldigen, es gab sogar man eine Welle von 700 Haussuchungen bei Unschuldigen zugleich) kann es sinnvoll sein nicht an der Klingel, und nicht an der Türe zu stehen.
Im Idealfall gibt es mindestens zwei solcher Wohnungen, dann können die auch nicht einfach per Ausschluss sahen "das muss die Wohnung sein.

Oder wenn man es vorher weiß, das Schild an der Tür mit einem Nachbarn den man nicht mag tauschen ;-) .

Worauf Polizei wohl auch gerne mal rein fällt, wenn man nicht da ist, Zettel an die Türe man wäre nach z.B. München gefahren. Ist mal passiert, die "Zielfahnder" haben den Gesuchten dann dort gesucht, obwohl der weiter dort lebte. Trottel...
Melden