nikolausilein
Muß die Apotheke ein Blutdruckmessgerät zurücknehmen?
Muß die Apotheke ein Blutdruckmessgerät zurücknehmen?
Habe ein Blutdruckunterarmmessgerät in der Apotheke gekauft.Auf dem Kassenzettel steht nur keine Rücknahme von Medikamenten.Die haben dieses Gerät nicht zurückgenommen;ist das rechtlich?
Habe ein Blutdruckunterarmmessgerät in der Apotheke gekauft.Auf dem Kassenzettel steht nur keine Rücknahme von Medikamenten.Die haben dieses Gerät nicht zurückgenommen;ist das rechtlich?
Antworten (23)
Warum willst Du das Gerät denn zurückgeben?
Misst es den Blutdruck nicht richtig?
Ist es defekt, oder gefällt es Dir nicht mehr?
Ich arbeite in einer Apotheke, deshalb interessiert mich die Frage.
Misst es den Blutdruck nicht richtig?
Ist es defekt, oder gefällt es Dir nicht mehr?
Ich arbeite in einer Apotheke, deshalb interessiert mich die Frage.
Ich musste den vorletzten Satz mehrmals lesen, um ihn zu verstehen.
Warum sollte die Apotheke den Verkauf rückabwickeln? Aber das Mitteilen von ausreichenden Informationen wird überbewertet.
Ja, das ist rechtens, wenn das Gerät mängelfrei ist. Deshalb lässt man sich die Rücknahme bestätigen, für den Fall, dass man damit nicht zurecht kommt.
Warum sollte die Apotheke den Verkauf rückabwickeln? Aber das Mitteilen von ausreichenden Informationen wird überbewertet.
Ja, das ist rechtens, wenn das Gerät mängelfrei ist. Deshalb lässt man sich die Rücknahme bestätigen, für den Fall, dass man damit nicht zurecht kommt.
Um mal mit einem häufigen Irrtum aufzuräumen:
Es gibt kein generelles Recht auf Rückgabe eines gekauften Produktes, ausgenommen
- es ist defekt oder fehlerhaft
- eine Rückgabemöglichkeit wurde beim Kauf vereinbart
- im sog. Fernabsatz (Onlinehandel) oder bei Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen nach Kauf.
Ist das nicht der Fall, kommt nur eine Kulanz des Apothekers infrage. Die aber ist rein freiwillig - ein Recht darauf hat man nicht.
Es gibt kein generelles Recht auf Rückgabe eines gekauften Produktes, ausgenommen
- es ist defekt oder fehlerhaft
- eine Rückgabemöglichkeit wurde beim Kauf vereinbart
- im sog. Fernabsatz (Onlinehandel) oder bei Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen nach Kauf.
Ist das nicht der Fall, kommt nur eine Kulanz des Apothekers infrage. Die aber ist rein freiwillig - ein Recht darauf hat man nicht.
Nicht nur manche Leute - es sind viele.
Ich denke mal, zum Einen, weil viele Händler sich kulant zeigen und der Rückgabe zustimmen -man will den Kunden ja behalten- und zum Anderen wegen des zweiwöchigen Rückgaberechts im Onlinehandel. Das macht schon leicht den Eindruck, es wäre überall möglich.
Ich denke mal, zum Einen, weil viele Händler sich kulant zeigen und der Rückgabe zustimmen -man will den Kunden ja behalten- und zum Anderen wegen des zweiwöchigen Rückgaberechts im Onlinehandel. Das macht schon leicht den Eindruck, es wäre überall möglich.
netter_fahrer, Deine Aussage, dass bei einem defekten oder fehlerhaften Gerät ein Recht auf Rückgabe - genauer auf Rückabwicklung des Kaufvertrages - bestehe, ist so nicht richtig.
In diesem Falle besteht zunächst lediglich das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn dies fruchtlos bleibt - Betonung auf bleibt - besteht das Recht auf Rückabwicklung.
In diesem Falle besteht zunächst lediglich das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn dies fruchtlos bleibt - Betonung auf bleibt - besteht das Recht auf Rückabwicklung.
Der Fragestellerin kann ich nicht helfen, wohl aber Nachahmern. Ein Blutdruckmessgerät wird von der Krankenkasse bezahlt, das gibt es auf Rezept. Das Rezept muss man sich aber vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen, die legt die Preisgrenze fest.
Ich habe ein Gerät von *** genehmigt bekommen, das in der Oberklasse liegt und auch in Krankenhäusern verwendet wird. Alternativ habe ich ein Handgelenkgerät aus dem Drogeriemarkt für die Reise, was auch nicht schlecht ist.
Ich habe ein Gerät von *** genehmigt bekommen, das in der Oberklasse liegt und auch in Krankenhäusern verwendet wird. Alternativ habe ich ein Handgelenkgerät aus dem Drogeriemarkt für die Reise, was auch nicht schlecht ist.
@sqf: Stimmt schon, aber nur bedingt.
Es gibt nicht behebbare Mängel, oder wenn der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur bzw. Nachbesserung vorzunehmen, oder diese zu teuer wäre oder unzumutbar lang dauern würde - in den Fällen kann man den Artikel umtauschen oder auch zurückgeben und sein Geld zurück fordern.
Es gibt nicht behebbare Mängel, oder wenn der Verkäufer sich weigert, eine Reparatur bzw. Nachbesserung vorzunehmen, oder diese zu teuer wäre oder unzumutbar lang dauern würde - in den Fällen kann man den Artikel umtauschen oder auch zurückgeben und sein Geld zurück fordern.
Ich find es total dumm das man wenn man es nicht mehr brauch keine Garantie hat. Die Apotheker können es doch desinfizieren und davor nochmal überprüfen ob alles ok ist und gut ist. Ich z. B. hab mir heute ein Tabletten Teiler bei der Apotheke gekauft weil sie keine Tabletten vor Ort teilen und ich hab es nur einmal genutzt und hab dafür rund 6€ bezahlt. Ich musste 2 Tabletten vierteln und nun brauch ich das Teil nicht mehr. Wenn ich es jetzt länger gebraucht hätte würde ich es verstehen aber bei 2 Tabletten hab ich nicht wirklich Verständnis für das man kein Umtauschrecht hat.
Weil du bei 2 Tabletten nicht in der Lager bist diese ohne einen Tablettenteiler klein zu kriegen.
Weil du ein Teil kaufst und glaubst du könntest so tun, als hättest du es nur gemietet.
Was machst du, wenn du ein Auto kaufst und 3 Monate später den Führerschein verlierst, ist dann der Händler verpflichtet den Wagen wieder zurückzunehmen?
Ne, jammer mal den 6 Euro nach ...
Weil du ein Teil kaufst und glaubst du könntest so tun, als hättest du es nur gemietet.
Was machst du, wenn du ein Auto kaufst und 3 Monate später den Führerschein verlierst, ist dann der Händler verpflichtet den Wagen wieder zurückzunehmen?
Ne, jammer mal den 6 Euro nach ...
Ich weiß zwar nicht, was das ist, sieht aus wie etwas Kopf- und Beinloses.
Aber es war einen Versuch wert.
Hat dein Grünhöker deine Banane nicht gegen eine frische getauscht?
Vielleicht solltest du es beim Apotheker versuchen.
Aber es war einen Versuch wert.
Hat dein Grünhöker deine Banane nicht gegen eine frische getauscht?
Vielleicht solltest du es beim Apotheker versuchen.
Ihr sagt armes Deutschland bei 6€ Einbuße aber das sind die die wegen allem was sich erhöht bestimmt aufregen oder jeden anderen Mist euren Geld zurück wollt aber is okay.
14 tage Geld-zurück-Garantie is komischer weiße fast überall (außer bei gefroren Lebensmittel oder so). Es ist ein Gerät wo ich 2 Tabletten Vierteln musste. Wenn man schon darauf keine Geld zurück-Garantie anbieten warum dann sowas nicht als kundenfreundlichkeit vor Ort anbieten, die haben sowas bestimmt irgendwo so rumliegen.
Aber echt krass wie sich hier alle aufregen und frech finden das wir sowas überhaupt verlangen.
14 tage Geld-zurück-Garantie is komischer weiße fast überall (außer bei gefroren Lebensmittel oder so). Es ist ein Gerät wo ich 2 Tabletten Vierteln musste. Wenn man schon darauf keine Geld zurück-Garantie anbieten warum dann sowas nicht als kundenfreundlichkeit vor Ort anbieten, die haben sowas bestimmt irgendwo so rumliegen.
Aber echt krass wie sich hier alle aufregen und frech finden das wir sowas überhaupt verlangen.
Ey Maik Alter ...
Hasse gefragt ob se dir die Tabletten teilen?
Ne .. sicher nicht.
14-Tage Geld zurück ist nicht überall ... komischer weiße ...
und wenn dann nur in ungeöffneter Originalverpackung
... aber is okay ... du hättest dir für die 6 Euro einen Deutschkurs leisten können ... hätte gehelft
Hasse gefragt ob se dir die Tabletten teilen?
Ne .. sicher nicht.
14-Tage Geld zurück ist nicht überall ... komischer weiße ...
und wenn dann nur in ungeöffneter Originalverpackung
... aber is okay ... du hättest dir für die 6 Euro einen Deutschkurs leisten können ... hätte gehelft
Natürlich hab ich gefragt aber is okay ihr seit alle dagegen, ist okay aber wie gesagt das sind meist die die jeden Mist umtauschen gehen oder wegen andere Sachen sich aufregen wenn sich was erhöht oder so, is so.
Maik warum hast du die Tabletten nicht mit einem Messer zerteilt? Das geht einwandfrei bei allen Tabletten.
Weshalb du kein Rückgaberecht hast, hat man dir schon erklärt.
Weshalb du kein Rückgaberecht hast, hat man dir schon erklärt.