Muss die Hausbank eine Bargeldabhebung von 50k an eine (welche?) Behörde weitermelden?
Antworten (3)
Ja. Geldwäscheverdacht. Das Recht dazu gibt ihnen das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“. Und neben der Finanzverwaltung haben auch Arbeits-, Sozial- und andere Ämter Zugriff auf die diskreten Daten.
Nun ja, wer 50k € in bar braucht macht sich da schon verdächtig. U.a. muß deine Bank extra nen Geldtransporter anweisen das in die Filliale zu bringen.