Steffen Sauer
Muss ein Supermarkt alle Getränkekästen annehmen? Oder können sie mich wegschicken, wenn sie das Getränk nicht verkauft haben?
Antworten (12)
Warum googgelt eigentlich keiner, bevor er hier Fragenstellt? ste3rn.de ist nicht die einzige Webseite, die es im Internet gibt. SInd die Leute zu doof, zu dumm oder zu faul? Ich will mal nicht so sein, hier der erste(!) Treffer in Google zum Thema Pfandrückgabe:
Mit dem vollständigen Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft, und alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen
Mit dem vollständigen Inkrafttreten der dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung zum 1. Mai 2006 sind diese verschiedenen Pfandsysteme abgeschafft, und alle Geschäfte mit mehr als 200 Quadratmetern Ladenfläche müssen alle Getränkeverpackungen der Materialarten, die sie verkaufen, auch zurücknehmen
@schlawiner: Grau ist alle Theorie.
In der Praxis sieht's leider anders aus, Automaten nehmen nur die Flaschen an, die in dem jeweiligen Laden auch vertrieben werden, das Personal an der Flaschenannahme "zickt" oft genauso wie der Automat :-(
In der Praxis sieht's leider anders aus, Automaten nehmen nur die Flaschen an, die in dem jeweiligen Laden auch vertrieben werden, das Personal an der Flaschenannahme "zickt" oft genauso wie der Automat :-(
@Schlawiner: Harte Worte für jemanden, der die Frage nicht richtig lesen kann...
Ja, bei Einweg-Pfandflaschen gibt es ein einheitliches Pfandsystem, darauf bezieht sich auch Ihr Google-Treffer.
Der Fragesteller schreibt aber "Getränkekästen", also allerhöchstwahrscheinlich Mehrweg-Kästen und -Flaschen. Und da sieht die Situation meines Wissens nach ganz anders aus.
Ja, bei Einweg-Pfandflaschen gibt es ein einheitliches Pfandsystem, darauf bezieht sich auch Ihr Google-Treffer.
Der Fragesteller schreibt aber "Getränkekästen", also allerhöchstwahrscheinlich Mehrweg-Kästen und -Flaschen. Und da sieht die Situation meines Wissens nach ganz anders aus.
Dann nehmen wir den dritten Eintrag bei Google und lesen dort nach, dass Flaschen aus dem Ausland (erkennbar am EAN Code) nicht angenommen werden müssen.
Etwas anders suchen und die allwissende Müllhalde wirft aus:
"... sieht die Verpackungsverordnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen keine
öffentlich-rechtliche Pfand- und Rücknahmepflicht vor. Bei Mehrweg-getränkeverpackungen kommt die Pfandvereinbarung zivilrechtlich zustande; die Modalitäten der Erhebung und Erstattung folgen der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer."
Mit anderen Worten: Er muss nicht. Er muss nicht mal Kisten zurücknehmen, bei denen er weis, dass du diese nicht bei ihm gekauft hast, selbst wenn er die Marke führt.
"... sieht die Verpackungsverordnung für Mehrweg-Getränkeverpackungen keine
öffentlich-rechtliche Pfand- und Rücknahmepflicht vor. Bei Mehrweg-getränkeverpackungen kommt die Pfandvereinbarung zivilrechtlich zustande; die Modalitäten der Erhebung und Erstattung folgen der Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer."
Mit anderen Worten: Er muss nicht. Er muss nicht mal Kisten zurücknehmen, bei denen er weis, dass du diese nicht bei ihm gekauft hast, selbst wenn er die Marke führt.
Wie die gesetzliche Regelung dazu aussieht, kann ich Dir nicht sagen. In unserer Gegend ist es so, dass Du das Leergut dahin zurückbringen musst, wo Du es gekauft hast. Die Discounter nehmen zumindest die Kästen an, die sie selbst im Sortiment haben und bei den Plastikflaschen machen sie keinen Unterschied. Exoten müssen aber an den Verkäufer zurück.
Tatsächlich besteht keine Verpflichtung, die Kästen zurückzunehmen, wenn sie im Laden nicht geführt werden. Gerade bei kleineren Händlern ist man hier oft sehr pingelig (natürlich nur nach meiner eigenen Erfahrung). Supermärkte und vor allem die Pfandautomaten sind da aber eher großzügig.
Das ganze Thema Pfandflaschen ist ja eh sehr kompliziert. Aber soweit ich mittlerweile erfahren habe, brauchen die Händler nur die Pfandflaschen annehmen, die sie generell auch in ihrem eigenen Sortiment haben. Du musst die Flasche aber nicht zwingend auch bei diesem einen Händler gekauft haben, bei dem du sie abgeben möchtest.
Ich stosse bei diesem Thema auf ein grandioses Pilotprojekt:
Leergut zuhause abholen lassen und trotzdem den Rückgabewert bekommen. Keine Ahnung, wie sich das für die rechnet aber die Diskussion um die Herkunft der Flaschen sollte sich damit erübrigen. Leider bin ich nicht in dem PLZ Gebiet der Abholer.
Schaust du hier.
Leergut zuhause abholen lassen und trotzdem den Rückgabewert bekommen. Keine Ahnung, wie sich das für die rechnet aber die Diskussion um die Herkunft der Flaschen sollte sich damit erübrigen. Leider bin ich nicht in dem PLZ Gebiet der Abholer.
Schaust du hier.
Also ich Lesse hier immer die selben fragen und antworten.und habe mich mal selber schlau gemacht.jeder kann hier schlaue hilfreiche Beiträge schreiben und verfassen,sein Senf dazu geben ,aber genaue antworten habe ich über die Verbraucherzentrale erhalten.wie der Name schon sagt sie beantworten fragen in allen bereichen die ein VERBRAUCHER WISSEN SOLTE. man kann persönlich sich Beraten lassen.oder wen man nicht gerade die zeit hat.auf ihre Seite im Internet gehen. Discotiert hier nicht mit einzelnen .macht es euch einfach und fragt Menschen die das Beruflich machen.die Verbraucherzentrale berät nicht nur zu diesem Tema sondern zu vielen.geht auf ihre Seite. gebt ein was ihr für Probleme in welchen bereich ihr habt.und ihr findet schon mal eine gute Hilfestellung .