sulkyv71
Muß ich den Stromanschluß für meinen Herd zahlen wenn kein Starkstromanschluß vorhanden ist?
Antworten (7)
Muss denn einer gelegt werden?
Wie hat es Dein Vorgänger gemacht?
Man kommt auch mit einem "normalen" Anschluss aus, muss dann aber damit leben, dass man eben nicht gleichzeitig auf 2 Platten kochen und den Ofen benutzen kann.
Wie hat es Dein Vorgänger gemacht?
Man kommt auch mit einem "normalen" Anschluss aus, muss dann aber damit leben, dass man eben nicht gleichzeitig auf 2 Platten kochen und den Ofen benutzen kann.
Die Vormieterin hatte Ceranfeld und Backofen getrennt angeschlossen. Eine Starkstromdose mit entsprechender Sicherung war nicht vorhanden, der Herdlieferant setzte das aber für einen Anschluß vorraus, somit nur Einbau aber kein Anschluß! Der Vermieter beauftragte Elektriker für Anschluß des Herdes, die Rechnung bekam aber ich!
Normal ist das doch Aufgabe des Vermieters für entsprechenden Stromanschluß zu sorgen, oder?
Normal ist das doch Aufgabe des Vermieters für entsprechenden Stromanschluß zu sorgen, oder?
warum muß der Vermieter für Starkstrom sorgen, wenn es auch ohne geht? Bevor ich eine Wohnung anmiete, schaue ich sie mir genau an, akzeptiere den Standard oder lasse es.
Ah, so ist das.
Ja, musst Du. Natürlich.
Es liegt in Deinem Verhandlungsgeschick den Herdverkäufer davon zu überzeugen den Herd auch an einen "normalen" Anschluss anzuklemmen.
Ja, musst Du. Natürlich.
Es liegt in Deinem Verhandlungsgeschick den Herdverkäufer davon zu überzeugen den Herd auch an einen "normalen" Anschluss anzuklemmen.
Wenn der Vermieter den Auftrag erteilt hat muß er auch die Rechnung bezahlen - völlig egal, worum es überhaupt geht. Soll heißen, generell ist der Auftraggeber auch Rechnungsempfänger und somit zur Zahlung verpflichtet. Andernfalls könnte ja jeder irgendwelche Aufträge erteilen und die Rechnung an jemand anderes schicken lassen....wobei, keine so schlechte Idee ;-))))))
Was den Starkstromanschluß betrifft: wurde die Wohnung ohne diesen angemietet und auch ein Neuanschluß von Starkstrom nicht zusätzlich vereinbart, muß der Vermieter das nicht bezahlen.
Soweit ich weiß kann man einen Herd "umgeklemmen", so daß er an 220V funktioniert. Es gibt genügend Altbauten, die nicht über Starkstrom verfügen und dort wird auch nicht überall auf`m Kohleherd gekocht.
Was den Starkstromanschluß betrifft: wurde die Wohnung ohne diesen angemietet und auch ein Neuanschluß von Starkstrom nicht zusätzlich vereinbart, muß der Vermieter das nicht bezahlen.
Soweit ich weiß kann man einen Herd "umgeklemmen", so daß er an 220V funktioniert. Es gibt genügend Altbauten, die nicht über Starkstrom verfügen und dort wird auch nicht überall auf`m Kohleherd gekocht.
Nicht nur dass ein 380V-herd mit Einschränkungen unter 230 V betrieben werden kann, es gibt sogar Herde, diee bereits ab Werk fürden Betrieb ohne Strakstrom ausgelegt sind und trotzdem funktionieren! Wenn die Küche also keinen Starkstromanschluss hatte, muss sich der Mieter die Frage gefallen lassen, warum er einen Herd gekauft hat, der einen solchen voraussetzt. Warum soll der Vermieter dieses Versehen des Mieters ausbügeln?
Aber das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und der Mieter kann nur versuchen, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen. Immerhin stellt der 380V-Anschluss eine Verbesserung dar, von der der Vermieter beim nächsten Mieter profitieren wird...
Aber das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und der Mieter kann nur versuchen, sich mit dem Vermieter gütlich zu einigen. Immerhin stellt der 380V-Anschluss eine Verbesserung dar, von der der Vermieter beim nächsten Mieter profitieren wird...
Vielen Dank für Eure Antworten. Werde wohl in den sauren Apfel beissen müssen und selbst bezahlen :-/
Der Herd wurde durch OTTO geliefert und eingebaut, anschliessen dürfen die Jungs ihn aber nur, wenn Starkstrom vorliegt (sind ja keine Elektriker). Hatte dafür bereits 50,-€ berrappt, sonst hätten sie ihn mir bloß vor die Tür gestellt....
Die Vermieterin rief für mich die Elektronikfirma, die dieses sogenannte Umklemmen auf 220V vornahm und mir die Rechnung schickte... (100€)
@ Musca: Wie kann ich bei heutigem Wohnungsmarkt eine Wohnung ablehen, nur weil kein Starkstromanschluß vorhanden ist??? Wieviel muß ich als Frau von notwendigen Standarts wissen???
Der Herd wurde durch OTTO geliefert und eingebaut, anschliessen dürfen die Jungs ihn aber nur, wenn Starkstrom vorliegt (sind ja keine Elektriker). Hatte dafür bereits 50,-€ berrappt, sonst hätten sie ihn mir bloß vor die Tür gestellt....
Die Vermieterin rief für mich die Elektronikfirma, die dieses sogenannte Umklemmen auf 220V vornahm und mir die Rechnung schickte... (100€)
@ Musca: Wie kann ich bei heutigem Wohnungsmarkt eine Wohnung ablehen, nur weil kein Starkstromanschluß vorhanden ist??? Wieviel muß ich als Frau von notwendigen Standarts wissen???