JanLohmer2
Muss ich die Geschäftsbeteilung an einem Kiosk in Istanbul auch irgendwo in Deutschland anmelden?
Antworten (4)
Man muss die Einkünfte die man hat, immer angeben auch aus welchen Land sie stammen,
das ist wichtig für Kapitalerträge,Abgeltungssteuer,Freistellungsaufträge und Spekulationsfristen.
Auch wegen einer eventuellen Geldwäsche.
Ganz wichtig wird diese Mitteilung, auch bei Erhalt von Staatlichen Zuwendungen,so zum Bspl. Hartz 4 Empfänger da diese nur einen minimalem Satz hinzu verdienen dürfen.
Das sind im Schnitt 120-150€ pro Haushalt.
das ist wichtig für Kapitalerträge,Abgeltungssteuer,Freistellungsaufträge und Spekulationsfristen.
Auch wegen einer eventuellen Geldwäsche.
Ganz wichtig wird diese Mitteilung, auch bei Erhalt von Staatlichen Zuwendungen,so zum Bspl. Hartz 4 Empfänger da diese nur einen minimalem Satz hinzu verdienen dürfen.
Das sind im Schnitt 120-150€ pro Haushalt.
Ist der Hauptwohnsitz in Deutschland, dann muss bei einer ausländischen Geschäftsbeteiligung das auf jeden Fall dem zuständigen Gewerbeamt und dem Finanzamt mitgeteilt, beziehungsweise angemeldet werden. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollte das am besten sofort erledigt werden. Vorab kann man sich telefonisch beim Gewerbeamt und beim Finanzamt informieren und Termine ausmachen.
Nein das müssen Sie nicht,allerdings müssen Sie darauf achten,dass Sie eingenommene Gewinne die durch den Geschäftsbetrieb des im Ausland beheimateten Gewerbes am Ende des Jahres oder am Ende des vom Gewerbes laufenden Geschäftsjahres,in Ihrer Einkommenssteuererklärung kenntlich machen bzw. angeben,da die Gewinne trotz dessen zu Ihrem Einkommen beitragen.