Antworten (4)
Nein, du mußt den Privattrödel nicht anmelden. Allerdings darfst du eine Verkaufveranstaltung dieser Art auch nicht in regelmäßigen Abständen durchführen. Es darf kein Gewerbe daraus entstehen, denn dann mußt du es als Gewerbe anmelden und dementsprechend versteuern.
bei einer einmaligen veranstaltung brauchst du keine genehmigung, denn es geschieht ja auch auf deinem grund und boden. wenn du allerdings jede woche einen flohmarkt veranstalten würdest, würde man dir irgendwann ein gewerbe unterstellen - das interessiert dann vor allem das finanzamt.
Solange es sich bei deinem Flohmarkt um eine einmalige Angelenheit handelt und du diesen auf privatem Boden abhälst, musst du ihn nicht beim Gewerbeamt anmelden. Sollte es sich hingegen um eine dauerhafte/regelmäßige Veranstaltung handeln, die der Gewinnerzielung dient, musst du es als Gewerbe anmelden.