Muss ich einer Verkäuferin den Ausweis zeigen
Ich habe eine Befreiung der Maske und ein Attest, das ich jederzeit vorzeigen kann. Darf eine Verkäuferin nach meinem Personalausweis verlangen, wenn ich ihr mein Attest vorlege.
Antworten (4)
Die Vorlage eines Ausweises dürfen nur Personen verlangen, die im Rahmen behördlicher Aufgaben handeln, z.B. Polizisten, oder auf Grund gesetzlicher Vorgaben, z.B. Legitimationsprüfung bei der Bank. Verkaufspersonal kommt dafür auch in Frage, wenn z.B. Alkohol oder Tabak gekauft werden sollen. Im Zusammenhang mit einem Attest gibt es keine rechtliche Grundlage. Da es kein Recht gibt, ohne Maske ein Geschäft betreten zu dürfen, kann jedes Geschäft Menschen ohne Maske (auch mit Attest) den Zugang verweigern, um die anderen Kunden zu schützen.
Ich weiß nicht, warum du mit dem Tragen einer Maske geistig überfordert bist, physiche Gründe für ein Attest kann ich mir halt nicht, aber wie soll der/die Verkäuferin denn sonst beurteilen, ob das Attest nicht in eurer Selbsthilfegruppe herumgereicht wurde?
Kopf -> Tisch
Du musst den Ausweis nicht zeigen...
... aber du musst dich auch nicht wundern, wenn du dann nicht in den Laden rein darfst.
So etwas nennt sich Hausrecht.
Du musst den Ausweis nicht zeigen...
... aber du musst dich auch nicht wundern, wenn du dann nicht in den Laden rein darfst.
So etwas nennt sich Hausrecht.
Wenn ein Kunde auf dem Recht beharrt auf Grundlage eines ärtzlichen Attests von der Maskenpflicht befreit zu sein, ist es absolut legitim, dass der Inhaber des Geschäfts oder seine Mitarbeiter ihn bitten sich auszuweisen, um zu überprüfen, ob es sich bei dem Attest um "sein" Attest handelt.
Wenn der Kunde dieser Bitte nicht nachkommt, muss er sich nicht wundern, wenn er aus dem Laden verwiesen wird, da der Landeninhaber gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Gesundheit seiner Mitarbeiter und der anderen Kunden zu schützen.
Nein, man ist nicht verpflichtet sich auszuweisen, trägt aber dann die Konsequenzen dieses unkooperativen Verhaltens.
Wenn der Kunde dieser Bitte nicht nachkommt, muss er sich nicht wundern, wenn er aus dem Laden verwiesen wird, da der Landeninhaber gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Gesundheit seiner Mitarbeiter und der anderen Kunden zu schützen.
Nein, man ist nicht verpflichtet sich auszuweisen, trägt aber dann die Konsequenzen dieses unkooperativen Verhaltens.