Aus juristischer Sicht kommt es auf den Einzelfall an... Aber generell würde ich sagen: zahl die Mahngebühr und gut ist, denn es lag ja an dir, dass du den Zahlungstermin versäumt hast.
Wenn die Mahngebühren zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, dann hast du sie schon akzeptiert, als du das Geschäft getätigt hast.