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Gast

muss ich mein berichtsheft selber bezahlen

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Antworten (8)
Skorti
Du kannst das Geld dafür auch am Bahnhof sammeln ....
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hphersel
Nur damit wir alle von der Gleichen Sache reden: "Der Ausbildungsnachweis ist in Deutschland die Bezeichnung für ein Berichtsheft über die Berufsausbildung, dem neben pädagogischen Funktionen besondere Steuerungs- und Kontrollfunktionen zukommen. (...) Das Führen des Ausbildungsnachweises ist für die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung notwendig (Prüfer/innen können in einer mündlichen Prüfung, sofern diese vorgesehen ist, anhand des Ausbildungsnachweises gezielte Fragen stellen)." (Wikipedia)

Wir reden also von einem Schreibheft, also von einem Artikel, den Du teilweise für Centbeträger bekommen kannst und von dem Du während Deiner Schulzeit bereits Hunderte, wenn nicht sogar Dutzende (Na? Aus welchem Comic stammt dieses Zitat? ☺ ) gekauft und gebraucht hast. Hat damals die Schule diese Hefte bezahlt? Na also: wieso soll jemand anderes für Dich Dein Berichtsheft bezahlen? Es liegt in Deinem eigenen Interesse, das Ding so gründlich und sauber zu führen wie möglich....
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Ignatius
Die Kosten für das Berichtsheft hat der Ausbildungsbetrieb eindeutig alleine zu tragen. Das ist nicht Sache des Azubis.

Genauso ist es mit vielen anderen Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausbildung anfallen. Beispiele: Schutzkleidung, Berufskleidung (falls vom Betrieb gefordert), Kosten für die Zwischenprüfung, Kosten für die Abschlussprüfung, Materialkosten (auch für das Gesellenstück), evtl. Fahrtkosten zur Baustelle oder zu Kunden, Gebühren für die Eintragung des Ausbildungsvertrages bei der IHK/HWK usw. usw.

Es kommt gelegentlich vor, dass ausbildende Betriebe diese Verpflichtung zur Kostenübernahme nicht einsehen oder sogar versuchen einen Teil der Ausbildungskosten widerrechtlich auf den Azubi abzuwälzen. Dann sollte der Azubi den Ausbildungsberater der IHK oder HWK ansprechen. Dieser klärt dann den Ausbildungsbetrieb über dessen Pflichten auf.
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hphersel
@ Ignatius: du schreibst: "Die Kosten für das Berichtsheft hat der Ausbildungsbetrieb eindeutig alleine zu tragen. " - Kannst Du dafür auch eine Quelle angeben? Danke!
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Ignatius
@hphersel

Der Ausbildungsbetrieb muss die Kosten für das Berichtsheft tragen. Das leitet sich aus §14 Abs. 1 Nr. 3 Berufsbildungsgesetz her. Sollten der ausbildende Betrieb und der Auszubildende eine abweichende Vertragsklausel vereinbart haben, so wäre diese nach §134 BGB in Verbindung mit der Regelung aus dem BBiG nichtig. Hätte der Azubi bereits selber Geld für Berichtsheftvordrucke ausgegeben, so könnte er diese schon verauslagten Kosten nachträglich vom Ausbildungsbetrieb verlangen.

Der Ausbilder im Betrieb (er hat eine Ausbildereignungsprüfung bestanden), weiß das alles.

Hier noch ein (exemplarischer) Link zu einer Industrie- und Handelskammer.
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hphersel
@Ignatius: Vielen Dank für den Link. Man kann allerdings darüber streiten, ob das Berichtsheft zu den in Satz 3 genannten Ausbildungsmitteln gehört (dort werden Werkzeuge und Werkstoffe genannt), umso mehr, als in Satz 4 ausdrücklich die Ausbildungsnachweise erwähnt werden.
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Ignatius
@hphersel:
Bei den IHK und den HWK besteht kein Streit darüber, ob die Ausbildungsnachweise zum Material gehören oder nicht. Dort wirst du immer die Antwort bekommen: "Ja, der Ausbildungsnachweis ist Ausbildungsmaterial, die Kosten für den Ausbildungsnachweis muss der Ausbildungsbetrieb tragen."
Somit hättest du vor einem Arbeitsgericht schlechte Karten, wenn du als aus dem BBiG etwas anderes herauslesen wolltest.
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hphersel
das heißt: die Gerichte haben sich der Rechtsauffassung von HWK und IHK angeschlossen. Dann ist es so. Thema (für mich) erledigt. Danke.
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