Muss ich meinem Vermieter von meiner Haushälfte einen Wohnungsschlüüsel überlassen?
Ich beziehe eine Doppelhaushälfte. Mein Vermieter nur hat nur eine ( seine )Hälfte verkauft, da ich in meiner hälfte lebenslanges Wohnrecht habe.
Nun verlangt er von mir einen Hausschlüssel damit er ins Haus kann wenn etwas sein sollte. Muss ich dem Nachkommen?
Nun verlangt er von mir einen Hausschlüssel damit er ins Haus kann wenn etwas sein sollte. Muss ich dem Nachkommen?
Antworten (7)
Die kürzeste Entfernung zwischen zwei Punkten ist immer eine Gerade, wenn kein Berg dazwischen ist ...
Abgesehen davon, daß der Verkauf einer DHH des Vermieters und ein lebenslangens Wohnrecht des Fragestellers in keinem Zusammenhang zur eigentlichen Frage stehen, wäre es hilfreich zu wissen, was zu dem fraglichen und strittigen Punkt im Mietvertrag steht.
Des Friedens willen würde ich ihm einen Schlüssel geben. Wenn er merkt, dass der nicht passt, hast du Gewissheit, dass er in deine Wohnung wollte.