Muss ich mit unseren gemeinsamen Sohn ausziehen wenn mein Mann stirbt.
Das Haus wurde in der ersten ehe gebaut. Mein Mann hat 2 Kinder aus erste Ehe.
Die Frau ist leider verstorben.
WIR Wohnen jetzt seit über 13 Jahre zusammen, haben im Kürze unsern 10 Hochzeitstag. Unser gemeinsames Kind ist 10 Jahre. Die letzten 13 Jahr haben wir will angebaut am Haus und Garten. Das Haus wurde in unsere Ehe auch weiter abbezahlt.
Die Frau ist leider verstorben.
WIR Wohnen jetzt seit über 13 Jahre zusammen, haben im Kürze unsern 10 Hochzeitstag. Unser gemeinsames Kind ist 10 Jahre. Die letzten 13 Jahr haben wir will angebaut am Haus und Garten. Das Haus wurde in unsere Ehe auch weiter abbezahlt.
Antworten (3)
Für eine Antwort gibt es hier viel zu wenig Informationen. Wer ist Eigentümer des Hauses? Sind die beiden Kinder aus erster Ehe bereits durch Erbe Miteigentümer geworden? Welcher Güterstand wurde für die Ehe vereinbart: Gütertrennung/ Zugewinngemeinschaft/ Gütergemeinschaft? Welche Vermögens- und Schuldenpositionen waren Gegenstand des damaligen Erbes? Bei der Verbaucherzentrale gibt es gegen kleines Geld rechtliche Beratung.
Das hängt in erster Linie von zwei Dingen ab:
- wie gut ist Dein Verhältnis zu Deinen Stiefsöhnen?
- ist genug Bargeld da, um sie ggf auszahlen zu können?
Die beiden Söhne bekommen ohne Testament zusammen ein Drittel des Hauses. Vielleicht hatten sie schon vorher von mütterlicher Seite ein Teileigentum. Ist Euer Verhältnis schlecht, werden sie das einfordern (und da stimme ich mit meinem Vorredner überein: es ist ein schlechtes Zeichen, dass Du hier nachfragen musst).
Sind genügend sonstige Werte da, kann man sie auszahlen. Aber auch da habe beim Tenor der Frage meine Zweifel.
Sollten meine Befürchtungen zutreffen, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass Du das Haus nicht halten kannst. Ich hoffe, ich täusche mich.
- wie gut ist Dein Verhältnis zu Deinen Stiefsöhnen?
- ist genug Bargeld da, um sie ggf auszahlen zu können?
Die beiden Söhne bekommen ohne Testament zusammen ein Drittel des Hauses. Vielleicht hatten sie schon vorher von mütterlicher Seite ein Teileigentum. Ist Euer Verhältnis schlecht, werden sie das einfordern (und da stimme ich mit meinem Vorredner überein: es ist ein schlechtes Zeichen, dass Du hier nachfragen musst).
Sind genügend sonstige Werte da, kann man sie auszahlen. Aber auch da habe beim Tenor der Frage meine Zweifel.
Sollten meine Befürchtungen zutreffen, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass Du das Haus nicht halten kannst. Ich hoffe, ich täusche mich.