muss ich zu einem alten mietvertrag bei verwalterwechsel die einzugsermächtigung erneuen?
bei uns findet ein besitzer und verwalterwechsel statt, ichkenne weder den einen noch den anderen.trotz vorhandener einzugsermächtigung verlangt der neue verwalter eine neue.
Antworten (2)
Nein. Musst du nicht. Wer sollte dich dazu zwingen? Aber richtig blöd wäre es schon, wenn du deine Miete nicht dem zukommen lässt, der ein Recht darauf hat.
Du bist weder verpflichtet eine Einzugsermächtigung zu erteilen noch einen Dauerauftrag einzurichten.
Allerdings musst Du darauf achten, dass die Miete bis zum 3. eines laufenden Monats auf dem Konto des Vermieters oder Verwalters, so der eine Vollmacht des Vermieters bzw. Hauseigentümers vorlegt, eingegangen ist.
Allerdings musst Du darauf achten, dass die Miete bis zum 3. eines laufenden Monats auf dem Konto des Vermieters oder Verwalters, so der eine Vollmacht des Vermieters bzw. Hauseigentümers vorlegt, eingegangen ist.