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Neelesee

Muss jedes Unternehmen zwangsläufig eine ladungsfähige Anschrift besitzen? Was passiert, wenn es keine gibt?

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Antworten (6)
antwortomat
1. Ja.
2. Ärger droht.
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Flugmeissel
Nein, wenn die Firma z.B. in Liquidation ist, werden auch keine Firmen-/Büroräume mehr vorhanden sein. Dann wird an die Privatanschrift des gesetzlichen Vertreters (z.B. Insolvenzverwalter oder aber noch Geschäftsführer) zugestellt.
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Michagele
Jedes Unternehmen muss über eine ladungsfähige Anschrift verfügen. Ohne Anschrift würde das Unternehmen in Deutschland gar nicht angemeldet werden können. Schon bei der Gewerbeanmeldung muss haarklein die Geschäftsanschrift, also die ladungsfähige Anschrift, angegeben werden. Dies gilt auch für Tochtergesellschaften und ausgelagerte Dienststellen.
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Jo Baumann
Jedes Unternehmen besitzt eine ladungsfähige Anschrift, sei es im In- oder im Ausland. Selbst bei der Gewerbegründung muss man eine Anschrift angeben. Gleiches gilt für Nebenbetriebe. Es ist in Deutschland gar nicht möglich, ein Gewerbe anzumelden, ohne eine ladungsfähige Anschrift anzugeben.
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IchBinSauer46
Wenn ein Unternehmen gegründet und angemeldet wird, so muss es auch eine ladungsfähige Anschrift haben, die angegeben wird. Ansonsten kann die Gründung gar nicht erfolgen. Selbst die kleinste Nebenstelle eines Unternehmens, wird mit gesonderter Anschrift eingetragen und gemeldet. Es kann nicht passieren, dass eine ladungsfähige Anschrift nicht existieren sollte.
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Flugmeissel
So ein Blödsinn: Sicher muß bei der Gründung eine Firmenanschrift angegeben werden. Ob diese auch "ladungsfähig" ist, ist eine ganz andere Sache. Sind die Geschäftsräume z.B. dauerhaft nicht besetzt, darf dort nicht zugestellt werden.
Ein "ladungsfähige" Anschrift im Ausland gibt es ohnehin nicht: da müßte immer über die jeweilige deutsche Botschaft nach dem Landesrecht zugestellt werden.
Und bei Wechselprotesten kann auch bei nicht vorhandenen Geschäftsräumen nach Art. 87 Abs. 2 WG ein sog. "Windprotest" durchgeführt werden.
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