Muß man als Empfänger von Grundsicherung (Bedarfsgemeinschaft) Kirchengeld zahlen ?
Wenn die Gesamtbezüge der Bedarfsgemeinschaft (Ehepaar) von Renten und Grundsicherung (Sozialamt) über 10.347 pro Jahr sind , muß man dann Kirchengeld (Kirchensteuer ) zahlen ?
Antworten (8)
Zunächst einaml zahlen nur Kirchenmitlgieder der evangelisch und der katholischen Kirche Kirchensteuer. Diese berechnet sich nach der Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer. Entscheidend ist also nicht die Höhe der Bezüge, sondern die zu entrichtende Einkommensteuer. Gewöhnlich zahlen Mitglieder der katholischen Kirche 8%, die der evangelischen Kirche 9% Kirchensteuer, berechnet auf Grundlage der zu zahlenden Einkommensteuer.
Da die Höhe der Einkommenssteuer von der Höhe der Bezüge abhängt, ist auch die Kirchensteuer von der Höhe der Bezüge abhängig.
Aber ich frage mich grade, war gestern wieder sternTV, oder wo kommen die kompetenten Fragen auf einmal her?
Aber ich frage mich grade, war gestern wieder sternTV, oder wo kommen die kompetenten Fragen auf einmal her?
Die Antwort ist eigentlich recht einfach:
Um Grundsicherung überhaupt zu erhalten, muss das Einkommen in einem Bereich liegen, bei dem man definitiv keine Steuern bezahlt.
Grundsicherung selber gehört nicht zum zu versteuernden Einkommen.
Diese Bedarfsgemeinschaft hier zahlt also keine Steuern und dementsprechend auch keine Kirchensteuer.
Um Grundsicherung überhaupt zu erhalten, muss das Einkommen in einem Bereich liegen, bei dem man definitiv keine Steuern bezahlt.
Grundsicherung selber gehört nicht zum zu versteuernden Einkommen.
Diese Bedarfsgemeinschaft hier zahlt also keine Steuern und dementsprechend auch keine Kirchensteuer.
In einer BG kann durchaus auch ein Mitglied sv-pflichtig beschäftigt sein. Und der/die zahlt dann ggf. auch Kirchensteuer.
@Stollenhutzr: Nein
Sozialversicherungspflicht beginnt bei 450€. KiSt ist aber nicht an die SV gekoppelt. Steuerpflicht beginnt nicht vor 850€ und selbst da gibt es einen Übergangsbereich, bei dem zwar Steuer, aber keine KiSt gezahlt wird.
Sozialversicherungspflicht beginnt bei 450€. KiSt ist aber nicht an die SV gekoppelt. Steuerpflicht beginnt nicht vor 850€ und selbst da gibt es einen Übergangsbereich, bei dem zwar Steuer, aber keine KiSt gezahlt wird.
Wobei ich vom Fragesteller ausgehe: das ist ein Ehepaar.
Bei einer nicht verheirateten BG halte ich den Fall für sehr selten, aber u.U. für möglich.
Bei einer nicht verheirateten BG halte ich den Fall für sehr selten, aber u.U. für möglich.
Merke: Kirchengeld ist nicht gleich Kirchensteuer. Es kommt on top.
Die Regeln für das Kirchengeld sind unterschiedlich. Wenn man es nicht zahlt, kommt man, so glaube ich, aber trotzdem nicht in die Hölle. Mehr als eine Zahlungsaufforderung würde ich nicht erwarten.
Die Regeln für das Kirchengeld sind unterschiedlich. Wenn man es nicht zahlt, kommt man, so glaube ich, aber trotzdem nicht in die Hölle. Mehr als eine Zahlungsaufforderung würde ich nicht erwarten.