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Lennaggggeee

Muss man den Erhalt von Schmerzensgeld bei einer Behörde melden? Hartz IV oder so?

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Antworten (6)
Maegwyn
wenn Sie ALGII-Empfänger sind auf jeden Fall dem Amt, das Geld wird dann verrechnet. Wenn Sie eine EV abgegeben haben & mit einem Gerichtsvollzieher zu tun haben, müssen Sie den Geldeingang auch melden - aber das hätte dieser Ihnen sicher gesagt.

Bei ALG I weiß ich es nicht.
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Maximal Krause
Bei Hartz IV muss man tatsächlich jeden Geldeingang melden. Wurden von diesem Geld dann Arztrechnungen beglichen, hat es keine Auswirkungen auf die Regelleistung. Kann man das Geld aber frei ausgeben, wird man eine Kürzung in Kauf nehmen müssen. Dabei gilt aber auch die Abstandsregel, mehr wirst du unter dem Strich also doch haben.
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YellowCab
Hallo! Ja natürlich musst Du den Erhalt einer solchen Auszahlung melden. Sie gilt als Einkunft. Solltest Du das nicht melden machst Du Dich sogar strafbar! Du hast ja dafür unterschrieben das Du Deiner Mitwirkungspflicht ordnungsgemäss nachkommen wirst.
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Malte M-Punkt
Als Hartz-IV-Empfänger kann man es der Behörde melden, aber es wird nicht auf die Leistungen angerechnet. Es gab da wohl mal ein Urteil des Bundessozialgerichts, die ein solches Vorgehen als unzumutbare Härte eingestuft hatte. Somit darf man das Geld komplett behalten.
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Tobias_Claren
Ich zitiere:

5.3 Entschädigung gem. § 253 BGB
(1) Leistungen, die wegen eines immateriellen Schadens gezahlt
werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Hierunter
fällt insbesondere das Schmerzensgeld nach § 253 BGB (soweit
kein Vermögen), das aufgrund einer Verletzung des Körpers, der
Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung gewährt wird.
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Tobias_Claren
Ist schon beeindruckend, dieses typisch Deutsche absolut sichere Aufstellen von gaaaanz sicheren Rechtsbegebenheiten. "Ja Natürlich", "auf jeden Fall" 0_o .

Die Gleichen Antworten (Ausnahme "Malte M-Punkt") hätten hier wohl viele gegeben, wenn es um das Finanzamt und Steuerpflichtigkeit von Medikamentenstudien.
Zwei Richtern und ihre Urteilen setzen Probandenhonorare "Schmerzensgeld" gleich. Ja, auch dann, wenn jemand der Hartz4 bezieht damit 6000 Euro im Jahr einnimmt. Mag sein, dass Fallmanagerdrohnen das anders sähen, aber Urteile sind Urteile, und würden sich so wiederholen. Einziges Hindernis wären die Termine beim Amt.
Aber neuerdings soll es ja keine Sanktionen der Miete mehr geben können (war vorher schon illegal, aber nun wird es ganz offiziell), und Sanktion des Regelsatzes nur noch um Pauschal 50 oder 100 Euro. Wenn ich H4 bezöge, wäre das kein Problem für mich. Ich könnte auch dauerhaft locker von 291 statt 391 Euro leben.....
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