Muss man tatsächlich eine Strafe zahlen, wenn der Personalausweis abgelaufen ist? Und wenn ja, welche Kosten kommen auf den Betroffenen zu?
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Zunächst einmal muss man festhalten, dass es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit ist, keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Die zuständigen Behörden können daher ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro verhängen. Als ich beim Einwohnermeldeamt einen neuen Personalausweis beantragt habe, weil mein alter Ausweis seit 6 Monaten abgelaufen war, musste ich neben den Gebühren für einen vorläufigen Ausweis auch ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen.
Es liegt offensichtlich im Ermessen der örtlichen Behörde, ob ein Bußgeld verhängt wird oder nicht. Auch ich hatte es vor einigen Jahren versäumt, rechtzeitig einen neuen Personalausweis zu beantragen. Mein Identitätsnachweis war sogar seit 10 Monaten nicht mehr gültig. Meine Sorgen vor dem Gang zur Stadtverwaltung waren aber vollkommen unbegründet. Problemlos wurde mir ein neuer Personalausweis ausgestellt - eine Strafe musste ich nicht zahlen.