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Gast

nach eine woche beratung gesprech bei notar

hat mir geschrieben das notar nicht uns einen testament erstellen kann weil er türkischer rech nicht kennen darauch nach 6. monaten später rechnung
geschickt über 320.euro ich möchte wissen ob es richtig ist
Frage beantworten Frage Nummer 3000275197 Frage melden

Antworten (3)
Hefe
Hängt die Höhe der Rechnung nicht auch vom möglichen Erbe ab? Außerdem musste er sich in türkisches Recht einarbeiten?
Gelten nicht in der EU die Erbschaftsregeln des jeweiligen Landes, in dem man wohnt?
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Hefe
Rayer: Ein türkischer Notar kennt das türkische Erbrecht.
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wokk
Na - hat dich der Admin wieder einmal abgeknipst? Recht hat er!
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